EU-Kommission überprüft Standesrecht der Freiberufler

Auf Initiative der EU-Kommission werden unter anderem die Gebührenordnungen und Zulassungsvoraussetzungen der freien Berufe auf den Prüfstand gestellt. Die Vorschläge erfolgten im Rahmen der regelmäßigen länderspezifische Empfehlungen der EU-Kommission. Es sollen erst die Steuerberater, Tierärzte und Architekten betroffen sein, aber auch Rechtsanwälte und Ärzte befürchten einen Dammbruch.

Die Europäische Kommission hat Anstoss genommen an beruflichen Standesregeln die aus ihrer Sicht nicht mehr in ein Europa der grenzenloses Dienstleistungsfreiheit passen. Unterstützt wird der Ansatz vom Internationalen Währungsfonds. Das alarmiert Steuerberater und Rechtsanwälte.  Kanzleien und Praxen an internationale Kapitalgeber verkaufen, wie  Versicherungen oder Finanzanbieters, vielleicht an die Börse gehen, das passt nicht wirklich zum deutschen Berufsbild.

EU-Kommission erteilt länderspezifische Empfehlung zu Freiberuflern

Zwecks Belebung des Wettbewerbs im freiberuflichen Dienstleistungssektor wird Deutschland aufgefordert, ungerechtfertigte Beschränkungen etwa bei Rechtsform, Fremdkapital und Gebührenrahmen abzuschaffen. Kritisiert wird, dass Deutschland seine bestehenden Berufsregelungen im Rahmen der gegenseitigen Evaluierung gemäß Berufsqualifikationsrichtlinie noch nicht auf den Prüfstand gestellt hat.

Standesrechtliche Vorschriften passen nicht zu Europa

Es sollen also, diesmal mit Nachdruck, nach der Vorstellung der Europäischen Kommission aus Wettbewerbsgesichtsgründen die gesetzlichen Vorschriften der Freiberufler überprüft werden.

  • Im ersten Schritt wurde die Bundesregierung aufgefordert, bestimmte Regelungen wie die Gebührenordnungen der Steuerberater, der Tierärzte und der Architekten zu rechtfertigen. 
  • Auch andere Berufsgruppen, wie Ärzte und Rechtsanwälte, befürchten nun, dass auch sie von Neuregelungen betroffen sein könnten.
  • Voraussichtlich wird die Regierung, die unter der Koordination von Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) die Anforderungen prüft, in einigen Punkten einlenken müssen.

Befreiung ausländischer Dienstleistungsanbieter von Mindestgebühren

Beispielsweise könnten ausländische Anbieter von den Mindestgebühren der deutscher Berater ausgenommen werden, da die deutschen Berater den Preiswettbewerb aufgrund des hohen Qualitätsstandards bestünden.

Abschaffung des Fremdbesitzverbotes?

Kritisch hingegen wird dagegen laut einem FAZ-Online-Beitrag vom 13.5. eine mögliche Erlaubnis zum Verkauf von Kanzleien oder Praxen an fremde Kapitalgeber gesehen, wie dies bereits in England seit Oktober 2011 möglich ist.

Börsennotierte Kanzlei?

Im Königreich hat sich zum Schrecken der deutschen Anwaltschaft die erste Kanzlei an der Börse notieren lassen. Hierdurch wird befürchtet, dass die Kapitalgeber und Berufsfremden Einfluss nehmen könnten und dadurch die Neutralität des Rechtsberatung nicht mehr gewährleistet sei.