Colours of law: Kuh über ebay Kleinanzeigen gekauft

Wenn ein Armenier, ein Syrer und drei Polen sich zusammentun und eine über ebay Kleinanzeigen angebotene Kuh kaufen, besteht die konkrete Gefahr, dass die Käufer sich im deutschen Paragraphengestrüpp verheddern und das Ganze mit einer Geldbuße endet.

Dies zeigte sich bei einer Gerichtsverhandlung vor dem AG Dresden am 26.1.2017. Wie unter anderem die „Dresdner Neue Nachrichten“ sowie „Bild“ in ihren Ausgaben vom 27.1.2017 berichteten, war der Armenier vor dem Strafrichter gelandet und musste sich wegen des Kuh-Kaufes rechtfertigen.

Armenier sollte bei den Vertragsverhandlungen helfen

Den Anstoß für die Gerichtsverhandlung gab der Kauf einer Kuh über ebay-Kleinanzeigen. Im vergangenen Jahr hatten polnische Freunde des Angeklagten das ebay-Angebot entdeckt. Die polnischen Freunde waren der deutschen Sprache aber nur unzureichend mächtig, so dass sie den Armenier baten, ihnen bei den Kaufvertragsverhandlungen behilflich zu sein. Der Armenier sagte zu.

Armenier landete als Käufer im Kaufvertrag

Zu den Kaufvertragsverhandlungen fuhren die Freunde gemeinsam nach Bautzen. Der Armenier nahm auch noch seinen syrischen Freund mit. Mit dieser international besetzten Käuferseite hoffte man, die Vertragsverhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss führen zu können. Tatsächlich einigte man sich mit dem Anbieter der Kuh, einem Bautzener Rinderzüchter. Es kam zum Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrages. Als Käufer wurde der Armenier in den Kaufvertrag aufgenommen, einzig aus dem Grund - wie der Armenier in der Gerichtswandlung angab - weil der Verkäufer darauf bestanden hatte, als Käufer eine Person anzugeben, die sich ordnungsgemäß ausweisen konnte. Aufgrund des Umstandes, dass die polnischen Freunde keinen Ausweis dabei hatten, sprang daher der Armenier ein.

Kuh landete in Polen

So nahmen die Sache ihren Lauf. Die drei Polen beförderten die Kuh in ihr Heimatland. Ob sie dort auf der Weide steht oder ob sie beim Schlachter endete, ist nicht bekannt. Für den Armenier und seinen syrischen Freund war die Sache damit jedenfalls abgeschlossen. Dabei hatten sie allerdings die Rechnung ohne die deutsche Bürokratie gemacht.

Kauf rief das Veterinäramt auf den Plan

Die Freunde hatten die veterinärrechtliche Seite der Angelegenheit bei ihrem Kauf nicht bedacht. Der Rinderzüchter hatte den Verkauf nämlich - wie dies vorgeschrieben ist - dem Veterinäramt gemeldet. Diese Verpflichtung hätte auch der Käufer gehabt. Als Käufer im Kaufvertrag war nun mal der Armenier ausgewiesen. Da er die Meldepflicht nicht erfüllt hatte, erhielt er vom zuständigen Veterinäramt einen Bußgeldbescheid über 500 Euro. Dies verstand er gar nicht. In seiner Heimat interessiere sich niemand für einen Kaufvertrag über eine Kuh, meinte er in der mündlichen Verhandlung. Er habe nicht im Traum daran gedacht, dass er den Kauf irgendwo melden müsse. „Ich betreibe keinen Handel und ich habe die Kuh auch nicht gegessen“ äußerte der Armenier vor Gericht.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Dies half ihm allerdings nichts. Der Richter hatte zwar Verständnis für die Unwissenheit des Armeniers. Er wies ihn aber darauf hin, dass in Deutschland die Gesetze für alle gelten und auch ein Armenier daher die zum Schutz vor Gesundheitsgefahren geltenden Gesetze zur Tiergesundheit beachten müsse. Das Veterinäramt habe bei der Festsetzung des Bußgeldes bereits die mögliche Unwissenheit des Armeniers in Rechnung gestellt. Das Gesetz sehe bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro vor. Ein Bußgeld von 500 Euro sei daher an der unteren Grenze der möglichen Sanktionen angesiedelt. Da komme er nicht von runter.

Außer Spesen nichts gewesen

Schweren Herzens akzeptierte der Armenier darauf das Bußgeld, das er in zehn Raten zu je 50 Euro abstottern darf. An seinem Verhalten war aber deutlich zu spüren, dass ihm die peniblen Vorschriften in Deutschland mental völlig fremd sind. Deutsches Recht und südländische Mentalität gehen manchmal nur schwer zusammen. Als Ergebnis bleibt ein kurioser Kuhkauf und ein hoher Preis in Form eines Bußgeldes für eine Kuh, die der Armenier gar nicht hat.

 

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