Colours of law: Kachelmann und die deutschen Gerichte

Kein anderer Wettermoderator dürfte je die deutschen Gerichte in so vielfältiger Weise beschäftigt haben wie der Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann. Nicht nur das sichert ihm einen bleibenden Platz in der deutschen Justizgeschichte. Auch die Unterschiedlichkeit und teilweise auch Widersprüchlichkeit der ergangenen Urteile ist ziemlich einzigartig.

Am 9.5.2018 musste Kachelmannn eine Niederlage vor dem LG Düsseldorf gegen Alice Schwarzer einstecken. Seine Unterlassungsklage wegen eines journalistischen Artikels der Feministin auf ihrer Website unter dem Titel „Von Wedel bis Kachelmann“ wurde abgewiesen.

Freispruch zweiter Klasse?

Der Leidensweg des Wettermoderators begann am 20.3.2010. An diesem Tag wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Verdachts der Vergewaltigung seiner Exfreundin festgenommen. Aufgrund einer Haftbeschwerde hob das OLG Karlsruhe am 19.7.2010 den Haftbefehl auf, da kein dringender Tatverdacht mehr bestand. Das strafrechtliche Verfahren vor dem LG Mannheim endete am 31. Mai 2011 mit einem rechtskräftigen Freispruch (LG Mannheim, Urteil v. 31.5.2011, 5 Kls 404 Js 3608/10). In der Urteilsbegründung hieß es, der Freispruch erfolge nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“, was in vielen Medien als Herabwertung Kachelmanns dargestellt wurde.

BVerfG hielt Wahrheit für nicht mehr aufklärbar

Die Affäre Kachelmann beschäftigte anschließend auch die Zivilgerichte. Ein Streit um die von der Exfreundin öffentlich erhobenen Vorwürfe der Vergewaltigung ging bis zum BVerfG, das die zuvor vom LG Köln und später vom OLG bestätigte Unterlassungsverfügung, wonach die Exfreundin ihre Vorwürfe gegen Kachelmann nicht öffentlich wiederholen durfte, wieder aufhob. Die Verfassungsrichter entwickelten in diesem Verfahren das „Recht zum Gegenschlag“. Weil Kachelmann sich zuvor gegenüber seiner Ex-Geliebten in der Öffentlichkeit äußerst diffamierend geäußert habe, habe diese im Gegenzug das Recht, sich gegen diese Diffamierungen zur Wehr zu setzen und öffentlich zu behaupten, es sei doch alles so gewesen wie sie es schon immer gesagt habe. Das BVerfG vertrat in seiner Entscheidung die Auffassung, dass die Wahrheit über das tatsächliche Geschehen nicht mehr aufzuklären sei (BVerfG Beschluss v. 10.3.2016, 1 BvR 2844/13).

Wende für Kachelmann durch Freispruch erster Klasse in Frankfurt?

Das OLG Frankfurt gab am 28.9.2016 einer Klage Kachelmanns auf Schadenersatz gegen seine Exfreundin statt und verurteilte diese zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als 7.000 Euro. Gegenstand des Anspruchs waren die Gutachterkosten, die Kachelmann im Rahmen des gegen ihn gerichteten Strafprozesses beim LG Köln aufbringen musste. In der Urteilsbegründung formulierte das OLG, es sei davon überzeugt, dass die Ex-Geliebte Kachelmann 

„vorsätzlich, wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigte“. 

Auch habe sie sich die festgestellten Verletzungen nach Überzeugung des Senats selbst beigebracht und sei von einem unsäglichen Hass gegen Kachelmann nach der Trennung erfüllt gewesen. Dieses zivilrechtliche Urteil betrachteten viele als nachträglichen Freispruch erster Klasse (OLG Frankfurt, Urteil v. 28.9.2016,18 U 5/14).

Kachelmann prozessierte auch gegen öffentliche Medien

In einem gegen den Springer-Verlag geführten Prozess erstritt Kachelmann vor dem OLG Köln einen Schadenersatzbetrag in Höhe von 395.000 Euro wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Wettermoderators durch die Bild-Zeitung. Der BGH bestätigte das Urteil in einer vielbeachteten Entscheidung zu den Grenzen der Verdachtsberichterstattung (BGH, Urteil v. 19.3.2013, VI ZR 93/12). Auch der Burda-Verlag zahlte aufgrund einer außergerichtlichen Einigung ein der Höhe nach nicht bekanntes Schmerzensgeld an Kachelmann.

Alice Schwarzer ist ein beliebtes Angriffsziel Kachelmanns

Zuletzt hat Kachelmann mit einem Zivilrechtsstreit gegen die Feministin Alice Schwarzer auf sich aufmerksam gemacht. Schwarzer hatte auf ihrer Website unter dem für Kachelmann sicherlich provokanten Titel: „Von Wedel bis Kachelmann“ unter anderem geschrieben, der Moderator sei vom Vorwurf der Vergewaltigung aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Kachelmann monierte,

  • diese Aussage suggeriere einen Freispruch zweiter Klasse, den es im deutschen Recht nicht gebe.
  • Kachelmann beanstandete darüber hinaus, Schwarzer habe unterschlagen, dass das OLG Frankfurt der Exfreundin Kachelmanns attestiert habe, ihn vorsätzlich falsch der Vergewaltigung beschuldigt zu haben.

LG Düsseldorf betont journalistische Freiräume

Das mit der Sache befasste Düsseldorfer LG sah dies nicht streng formalistisch.

  • Das Gericht verwies darauf, dass der Vorsitzende Richter bei der Begründung seines strafrechtlichen Urteils ausdrücklich davon gesprochen habe, der Freispruch ergehe aus Mangel an Beweisen.
  • Auch wenn diese Aussage nicht Bestandteil des Urteilstenors sei, so dürfe eine Journalistin eine solche, von dem Vorsitzenden Richter selbst benutzte Redewendung in einem journalistischen Artikel verwenden.
  • Auch die unterlassene Erwähnung weiterer Details bewertete das LG nicht als Verletzung der Persönlichkeitsrechte Kachelmanns.
  • Eine Journalistin sei nicht verpflichtet, in einem journalistischen Artikel einen Sachverhalt in allen Punkten und mit der kompletten Vorgeschichte zu schildern.
  • Ferner sei zu berücksichtigen, dass Schwarzer auch die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Exfreundin Kachelmanns wegen Freiheitsberaubung nicht erwähnt habe.
  • Insoweit habe Schwarzer sowohl einem Umstand zu Gunsten Kachelmanns als auch einen Umstand, der zu Gunsten seiner Exfreundin spreche, unerwähnt gelassen, womit eine Art Gleichstand hergestellt sei.

Das LG bewertete die Pressefreiheit höher als das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns

Das Düsseldorfer LG verkannte nicht, dass das Persönlichkeitsrecht des Wettermoderators durch den Artikel Schwarzers tangiert wurde. Allerdings sei im Falle einer journalistischen Arbeit eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen auf der einen und der durch Art. 5 GG geschützten Pressefreiheit auf der anderen Seite erforderlich. In diesem Fall sei die Pressefreiheit höher zu bewerten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (LG Düsseldorf, Urteil v. 9.5.2018,12 O 45/18).

Fazit:

Die Urteile der Gerichte in der Causa Kachelmann spiegeln in seltener Deutlichkeit wieder, dass Juristen und Richter hinsichtlich ein und desselben Sachverhalts zu eklatant unterschiedlichen Ergebnissen kommen können. Die Folgen für den Wettermoderator waren in persönlicher und beruflicher Hinsicht erheblich. Unvergessen sind allerdings auch die öffentlichen Äußerungen Kachelmanns, er habe Menschen schlecht und menschenverachtend behandelt. Auch die Ex-Geliebte gehört wohl zu diesen von Kachelmann schlecht behandelten Menschen und wird nach wie vor ihre eigene Sicht der Dinge haben. An ihr ist aber kein öffentliches Medium mehr interessiert, nachdem die Staatsanwaltschaft das gegen sie eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung eingestellt hat. Das Mitgefühl der Öffentlichkeit gilt einseitig allein der öffentlich bekannten Persönlichkeit Kachelmann. Besonders deutlich wird dies in einem Artikel der Zeit vom 26.10.2017 unter der Überschrift „Unschuldig und doch verurteilt“. Richtig ist, Kachelmann wurde rechtskräftig freigesprochen. Richtig ist aber auch, dass die Ermittlungen gegen die Ex-Geliebte eingestellt und Anklage nicht erhoben wurde. Dauerhaft geschädigt durch die Ereignisse sind wohl beide.