Colours of law: Hexenverbrennung

Auch sie war eine Erscheinungsform der Justiz und ist es bis heute geblieben: Die grausame Verfolgung von Hexen. Das wissen die wenigsten: In den letzten 50 Jahren sind weltweit wahrscheinlich mehr Menschen Opfer von Hexenverfolgungen geworden, als dies in Europa zu den schlimmsten Zeiten der Fall war.

Die meisten fühlen sich ans finsterste Mittelalter erinnert, wenn von Hexenverfolgung die Rede ist. Tatsächlich war die Hochzeit der Hexenverfolgung auf unserem Kontinent in der beginnenden Neuzeit des 16. und 17. Jahrhunderts. Entgegen verbreiteter Meinung hatte die Hexenverfolgung auch nur bedingt mit der Gerichtsbarkeit der Inquisition zu tun. In den Inquisitionsverfahren der  kirchlichen Gerichte ging es weniger um die Bestrafung Schuldiger als vielmehr um die Erzwingung der geistigen und religiösen Umkehr von sogenannten Häretikern. Demgegenüber wurden die Hexenprozesse wesentlich von der weltlichen Gerichtsbarkeit geführt. Nicht die Bekehrung der Angeklagten stand im Vordergrund, sondern deren Bestrafung mit dem Tode.

Luther forderte die Tötung der Hexen

Im frühen Mittelalter war die Hexenverfolgung eher verpönt. Auf dem Konzil von Paderborn im Jahre 785 wurde auf Veranlassung von Karl dem Großen der Beschluss erlassen: „Wer vom Teufel verblendet Nachweisen der Heiden glaubet, jemand sei eine Hexe und fresse Menschen und diese Person darob verbrennt oder ihr Fleisch essen lässt, der soll mit dem Tode büßen“.

Im Heiligen Römischen Reich diente die „Peinliche Halsgerichtsordnung“ Karls V. dazu, die beispielsweise vom „Sachsenspiegel“ und dem berüchtigten „Hexenhammer“ geförderte Verfolgung von Hexen einzudämmen. Dieses Ziel verfolgte auch Papst Innozenz VIII. Mit seiner „Hexenbulle“ im Jahre 1484. Die Halsgerichtsordnung kannte lediglich das Delikt „Schadenzauber“ und sah bei Verstößen lediglich Bußen für angerichtete Schäden vor. Im katholischen Spanien und Italien war die Verfolgung von Hexen eher selten. Demgegenüber war Martin Luther ein großer Befürworter der Verfolgung von verhexten Menschen, die nach seiner Auffassung nur dem Bösen dienten.

Pest, Cholera und der Glaube an die Magie

Historiker sehen die wesentlichen Gründe für die aufkommende Hexenverfolgung in den Katastrophen und Epidemien der anbrechenden Neuzeit. Cholera und Pest, der dreißigjährige Krieg 1618 bis 1648 sowie ein geistiges Klima, das darauf ausgerichtet war, für Katastrophen  einen Schuldigen zu suchen, schufen nach verbreiteter Auffassung den Nährboden für die Ausbreitung der Hexenverfolgung. Oft genügte ein kleiner Anlass, um als Hexe angeklagt zu werden. So wurde Graf Theoderich von Flandern im Vorbeireiten von einer Frau mit Wasser bespritzt, worauf es sich schlecht fühlte. Die aufgetretene Übelkeit wurde auf Verhexung zurückgeführt, die Frau mit dem Tode bestraft.

Detaillierte Prozessordnung

  • Das Verfahren der Hexenverfolgung war detailliert geregelt. Am Beginn stand in der Regel die Denunziation einer Person aufgrund eines Gerüchts, dass sie eine Hexe sei. Dies führte zu einer Art
  • Untersuchungshaft, meistens in Hexentürmen oder engen, schachtähnlichen Verliesen, in denen der Boden so kalt war, dass die „Hexe“ sich zunächst die Füße erfror. Im nächsten Schritt erfolgte die
  • Depilation, d.h. die Hexe wurde entkleidet und komplett rasiert. Dies diente der Suche nach dem Hexenmal, das man auf ihrem Körper zu finden glaubte. 

Das Hauptverfahren verlief sodann in drei Phasen:

  1. Gütliche Befragung durch den Richter. Der Richter erfragte Einzelheiten aus dem Vorleben mit dem Ziel, herauszufinden, ob die Beschuldigte Geschlechtsverkehr mit dem Teufel hatte. Führte dies zu keinem Geständnis, so folgte
  2. die Territion, d.h. der Beschuldigten wurden die Folterwerkzeuge gezeigt, denen sie in der dritten Phase ausgeliefert sein würde. Führte die hierdurch hervorgerufene Angst ebenfalls zu keinem Geständnis, so kam es
  3. zur peinlichen Befragung. Dies war ein Verhör unter Folter, in der Regel Daumenschrauben und Streckbank. Die Anwendung der Folter zur Erzielung eines Geständnisses war bei „normalen Angeklagten“ in der Regel nur dreimal erlaubt, bei Hexen meist öfter.

Daneben wurden auch andere Verfahren zur Erkennung einer Hexe angewendet, so die Wasserprobe oder die Feuerprobe. Bei der Wasserprobe wurde die Beschuldigte mit zusammengebunden Händen und Füßen ins Wasser geworfen. Je nachdem, ob sie oben oder unten schwamm, war sie schuldig oder unschuldig. Bei der Feuerprobe musste die Beschuldigte über glühende Kohlen laufen. Waren nach einer Woche noch Wunden zu sehen, was sie schuldig, da Gott Unschuldigen keine Wunden zufügt.

Keine Verurteilung ohne Geständnis

Eine Verurteilung des Opfers zum Tode durfte nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Beschuldigte gestand. Wurde auch durch die schlimmste Folter ein Geständnis nicht erwirkt, so musste die Beschuldigte von dem Vorwurf der Hexerei freigesprochen werden. Oft war die Beschuldigte durch die Folter allerdings schon so gezeichnet, dass ihr ein Freispruch auch nicht mehr viel nützte.

Hexenverfolgung heute aktueller denn je

Nach Schätzungen wurden in Europa ca. 40-60.000 Hexen zum Tode verurteilt. Weniger bekannt ist, dass auch Männer als Hexen verurteilt werden konnten. Sie stellten ca. 25 % der Verurteilten. Spektakuläre Fälle waren in der aufkommende Neuzeit die Verbrennung der vierzehnjährigen Helena und der dreifachen Mutter Agnes 1738 in Düsseldorf sowie Verbrennungen von Hexen 1751 am Kaiserstuhl, 1775 in Kempten und 1793 in Süd Preußen (letzter bekannter Fall in Deutschland).

Die Medien kümmert es erstaunlich wenig , dass die Hexenverfolgung auch heute noch ein weltweites Problem darstellt. In Lateinamerika, Südostasien und Afrika, dort insbesondere in Tansania, kam es in den letzten 50 Jahren zu Tausenden von Hinrichtungen. Im Kongo werden „Hexenkinder“ hingerichtet, in Teilen Nigerias  ist eine Heilung einer schlimmen Erkrankung nur möglich, wenn eine schuldige Hexe für die Krankheit gefunden wird.

Die UNHCR klagt seit langem diese Missstände an, ohne hierbei auf ein nennenswertes öffentliches Echo zu stoßen. Der Hexenhammer treibt noch heute sein blutiges Unwesen ungestört weiter und die Weltöffentlichkeit stört es offensichtlich wenig. Aber vielleicht erinnert uns die Beschäftigung mit dem Thema zu sehr an unsere eigene dunkle Vergangenheit und unterliegt deshalb der kollektiven Verdrängung.

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