Colours of law: Farben vor Gericht

Ob Rot, Gelb, Blau oder Lila - Unternehmen reklamieren für sich besondere Farben. Es wird ihnen nie zu bunt, sich vor bundesdeutschen und auch europäischen Gerichten hierzu erbitterte Schlachten zu liefern.  

Das Wasser gehört allen. Die Wasserfarbe aber offensichtlich nicht. Schokoladenhersteller Milka beansprucht die Farbe Lila als alleiniges Eigentum, das Unternehmen Beiersdorf ist überzeugt, die Farbe Blau gehöre zu Nivea wie das Ei zum Osterhasen, Langenscheidt bewacht die Farbe Gelb wie den eigenen Augapfel und die deutschen Sparkassen, vertreten durch den deutschen Sparkassen und Giroverband, streiten sich mit der spanischen Santander-Bank seit Jahren um die Farbe Rot.

Ein Markenschutz für eine Farbe ist grundsätzlich möglich

Können Farben einem Unternehmen gehören? Stehen Farben für eine Marke und machen diese unverwechselbar? Kann ein Unternehmen einem anderen eine Farbe stehlen und so die Markenidentität des anderen Unternehmens beschädigen? Die Antwort auf diese Fragen lautet: Ja, das geht. Die Eintragung einer Farbmarke macht es einem Unternehmen möglich, eine Farbe, die den Markenkern, die Produkte und den Auftritt des Unternehmens in der Werbung prägt, als Marke schützen zu lassen. In der Praxis ist die Durchsetzung des Schutzes einer Farbmarke jedoch nicht immer einfach, da Farben eigentlich jedem gehören und die Rechtsprechung relativ hohe Hürden an die Eintragungsfähigkeit einer Farbmarke stellt. Rechtsstreitigkeiten um Farbmarken werden regelmäßig mit großer Verbissenheit geführt.

Langenscheidt ist gelb

Der deutsche Wörterbuch-Herausgeber Langenscheidt identifiziert sich mit der Farbe Gelb. Bei sämtlichen Erzeugnissen des Verlags dominiert diese Farbe, Werbung und Markennamen huldigen ausschließlich dem gleichen Farbton. Als der amerikanische Hersteller von Sprachsoftware „Rosetta Stone“ das gleiche Gelb für eine von dem Unternehmen vertriebene Sprachsoftware verwendete, klagte Langenscheidt auf Unterlassung und Schadenersatz und erhielt sowohl beim OLG Köln als auch in der Revision vor dem BGH Recht.

Der BGH entschied, dass die gelben Wörterbücher von Langenscheidt am Markt bereits seit langer Zeit die Marke prägen. Der Verbraucher identifiziere exakt diesen Farbton Gelb mit dem Herausgeber Langenscheidt. Die Sprachsoftware eines anderen Unternehmens in gleicher Farbe könne bei dem Verbraucher zu der irrtümlichen Annahme führen, dass diese von der Firma Langenscheidt stamme. Damit werde eine wettbewerbswidrige Verwechslungsgefahr erzeugt. Rosetta Stone musste die Verpackung ändern (BGH, Urteil v.18.9.2014, I ZR 228/12).

Die Farbe Lila wird mit Milka identifiziert

Nicht viel anders verhält es sich mit der Farbe Lila. Lila ist für ein breites Publikum prägend für die Marke Milka. Dem für die Schokoladenverpackungen der Marke Milka verwendeten Farbton kommt nach Auffassung des BGH eine gesteigerte Kennzeichnungskraft für die Marke Milka zu. Die Grundfarbe Lila für Süßigkeiten werde vom Publikum als Herkunftsnachweis des Produkts aufgefasst. Die Verwendung der Farbe Lila für Gebäck eines anderen Herstellers begründe eine Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG und sei daher zu unterbinden  ( BGH, Urteil v. 7.10.2004, I ZR 91/02).

Ob Nivea blau ist, muss noch geklärt werden

Etwas größere Schwierigkeiten hatte die Firma Beiersdorf hinsichtlich des verwendeten Farbtons Blau für ihre Pflegeprodukte. Das Hamburger Unternehmen hatte sich bereits im Jahr 2007 die Farbe für seine Haut- und Körperpflegeprodukte schützen lassen. Auf einen entsprechenden Antrag des Konkurrenten Unilever hatte das Bundespatentgericht die Löschung der Farbmarke angeordnet mit der Begründung, dass von Nivea verwendete Blau werde vom Publikum nicht in dem erforderlichen Maße allein mit der Marke Nivea identifiziert. Nivea habe auch noch andere Farben im Portfolio, so dass das auf Körperpflegeprodukten verwendete Blau nicht ausreichend prägend für die Marke sei.

Der BGH hob allerdings auf Antrag von Beiersdorf die Entscheidung des Bundespatentgerichts wieder auf. Nach Auffassung des Senats hatte das Bundespatentgericht vor seiner Entscheidung nicht dezidiert genug festgestellt, wie hoch der Prozentsatz der Verbraucher ist, der den blauen Farbton automatisch als Produktkennzeichen der Firma Beiersdorf identifiziert. Diese Frage muss das Bundespatentgericht nun erneut prüfen (BGH, Urteil v. 9.7.2015, I ZB 65/13).

Deutsche Sparkassen und Santander im Dauerclinch um die Farbe Rot

Ebenfalls noch nicht geklärt ist die Prägung der Farbe Rot für die deutschen Sparkassen. Seit langem verwenden die Sparkassen den Rotton HKS 13 für Ihr Logo. Diesen Farbton bezeichnen die Sparkassen als “Sparkassen-Rot“. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sieht es daher gar nicht gern, wenn andere Bankinstitute diese Farbe ebenfalls verwenden, wie es die Santander-Bank seit einigen Jahren tut.

Der Sparkassen- Dachverband hatte die spanische Bank wegen Verwendung eines ähnlichen Rottons (HKS 14) bei einer Formel 1 Veranstaltung im Jahr 2010 verklagt. Das OLG Hamburg hatte hierauf eine Verletzung des Markenrechts der Sparkassen verneint.

Der BGH hat nun das Urteil aufgehoben und dem OLG aufgegeben, die Frage zu klären, wie bekannt das Sparkassen-Rot beim Publikum ist und ob hinsichtlich dieser Farbe eine Verwechslungsgefahr mit dem Markenauftritt der Santander-Bank bestehe (BGH, Urteil v. 23.9.2015, I ZR 78/14). In Karlsruhe ist noch ein weiteres Verfahren zwischen Santander und dem Sparkassenverband anhängig, in dem über die Löschung der für die Sparkassen eingetragenen Farbmarke gestritten wird. Der Ausgang ist noch offen.

Farben sind auch für die Justiz identitätsstiftend

Farben und Farbtöne sind also nicht selten Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Farben tragen viel zur Identifikation von Marken aber auch von Personen bei. Farben spielen im Leben der Menschen eine große Rolle, nicht zuletzt auch in Justizkreisen. Meistens trägt die Justiz eher tristes, dafür aber würdevolles Schwarz, für Bundesverfassungsrichter darf es aber auch ein etwas auffälligeres Karmesinrot sein. Streitig gemacht hat der Justiz ihre Farben bisher noch keiner. Das würde die Justiz sich aber auch nicht gefallen lassen, denn auch hier haben Farben eine hohe identitätsstiftende Funktion.

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