Colours of law: Die österliche Farbe des Rechts

An den Osterfeiertagen und den vorhergehenden Kartagen kommen besondere Rechtsvorschriften zum Tragen. Dies zeigt, wie die christliche Religion auch heute noch den Alltag der modernen Konsumgesellschaft bis hinein in rechtliche Regelungsbereiche prägt.

Ostern ist nicht nur ein Beispiel für den Einfluss der christlichen Religion auf unsere Gesellschaft, sondern gerade auch für die Übernahme heidnischer Bräuche, die mit der christlichen Tradition recht wenig zu tun haben. Nicht ganz zu Unrecht stellen Kinder häufig die Frage, wieso Hasen Eier legen können.

Ostern ist nicht nur ein christliches Fest

Der Hase als Versinnbildlichung des Osterfestes könnte auf die germanische Frühlingsgöttin Ostara zurückgehen, die in der germanischen Kultur durch einen Hasen versinnbildlicht wurde. Bei den Germanen galt der Hase außerdem als Fruchtbarkeitssymbol. Er stand für das Ende des Winters.

So geht das höchste Fest der Christen, mit dem diese die Überwindung des Todes durch Jesus Christus feiern, einher mit allerlei heidnischen Gebräuchen, die zumindest optisch in der heutigen Konsumwelt das Erscheinungsbild des Osterfestes maßgeblich prägen.

Deutschlandweit herrscht Tanzverbot an Karfreitag

Als weniger konsumkompatibel erweisen sich die Tage vor Ostern. Dies zeigt sich insbesondere an den Feiertagsgesetzen der Länder. In vielen Bundesländern gelten die Tage vor Ostern, insbesondere Karfreitag und Karsamstag als so genannte „Stille Tage“. An diesen sind laute und dem Ernst und der Würde dieser Tage widersprechende Handlungen untersagt. So dürfen in der Regel am Karfreitag keine Tanz oder Musikveranstaltungen abgehalten werden (§ 3 FTG Bayern). Auch Spielhallen bleiben am Karfreitag geschlossen.

Geldspielgeräte in Gaststätten dürfen an diesem Tag in den meisten Bundesländern nicht betrieben werden. Werbeveranstaltungen, der Betrieb von Autowaschanlagen, private Floh- und Trödelmärkte sowie auch Wohnungsumzüge sind am Karfreitag meist untersagt. Bei Verstößen drohen saftige Bußgelder.

Arbeiten am Karfreitag oder an Ostern bringt mehr Lohn

In den meisten Bundesländern gilt der Ostersonntag als gesetzlicher Feiertag (nicht in Sachsen-Anhalt). Gemäß § 3b EStG sind die an Feiertagen zu zahlenden Zuschläge bis zu 125 % vom Grundlohn steuerfrei. Auch Sozialabgaben sind auf die Zuschläge nicht zu zahlen.

Wichtig:

  • Auch die Arbeit in der Zeit von 0 bis 4:00 Uhr am auf den Feiertag folgenden Tag gilt als Feiertagsarbeit und
  • Nachtarbeitszuschläge (ebenfalls teilweise steuer- und beitragsfrei) können zusätzlich verlangt werden. 

Eier, Hühner und der Wettbewerb

Sozusagen seit Gründung der Bundesrepublik haben Osterhasen, Hühner und Eier auch die Gerichte häufiger beschäftigt. Bereits in den Fünfzigern hatte ein Wettbewerber sich an der Werbung eines Herstellers von Eierteigwaren gestört. Dieser stellte Nudeln und verwandte Produkte unter Verwendung von Trockenei her. Bei den über Rundfunk ausgestrahlten Werbesendungen war im Hintergrund ständig das Gackern von glücklichen Hühnern zu hören. Die Klage des Wettbewerbers hiergegen hatte Erfolg.

Der BGH beurteilte das ständige Hintergrundgackern als wettbewerbswidrige Täuschung des Verbrauchers. Schon das OLG Stuttgart hatte zuvor festgestellt, dass Hühnergegacker in einem Hühnerstall typischerweise unmittelbar nach dem Eierlegen zu vernehmen sei Das Hintergrundgegacker löse bei dem Hörer der Werbung daher die Vorstellung von frischen Eiern aus, obwohl die Herstellung des Produkts unter Verwendung von Trockenei erfolge. Dies ist nach Auffassung von OLG und BGH eine wettbewerbswidrige Verbrauchertäuschung (BGH, Urteil v. 27.6.1961, I ZR 135/59).

Warum gackert ein Huhn?

Der Einwand des Teigwarenherstellers, Hühner gackerten nicht nur nach dem Eierlegen, sondern auch zu Kommunikationszwecken, ließen die Richter nicht gelten. Das Kommunikationsgackern unterscheidet sich deutlich vom Legegackern - so die Richter - und dies merke auch das Publikum. Aus Sicht der betroffenen Hühner sind solche theoretischen Überlegungen wohl eher juristisches Gegacker. Sie wünschten sich wohl eher eine grundlegende Entscheidung zum Kükenschreddern.

Ist der Osterhase in Wirklichkeit ein Weihnachtsmann?

Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt und Sprüngli hat es mit seinen Osterhasen bereits bis zum EuGH geschafft. In den Jahren 2004 und 2005 hatte das Unternehmen Goldhasen in mehreren Varianten, aber immer in ähnlicher Form und mit einem Goldglöckchen um den Hals auf den Markt gebracht. Das Harmonisierungsamt der EU lehnte einen Markenschutz für die Hasen jedoch ab.

Der EuGH bestätigte schließlich, dass dem Osterhasen mit Goldglöckchen keine hinreichende Unterscheidungskraft im Vergleich zu anderen Produkten dieser Art zukomme. Ein Hase sei wie der Weihnachtsmann zu bestimmten Festen eine typische Schokoladenform, die nicht dadurch an  Unterscheidungskraft gewinne, dass sie in goldfarbene Folie eingepackt sei (EuGH, Urteil v. 17.12.2010, Rechtssachen T-336/08, T-395/08, T-13/09 u.a.). EU-rechtlich unterscheidet sich der Osterhase nicht einmal vom Weihnachtsmann. Um die Zusammensetzung der Schokolade bei Schoko-Osterhasen der von Schoko-Weihnachtsmännern gleichzustellen, wird die EU-Richtlinie 2000/36/EG (Kakao-VO) in den Mitgliedsstaaten mit der Fiktion bedacht: „Als Weihnachtsmann im Sinne der Verordnung gilt auch der Osterhase“. Das Recht im Zeichen von Ostern treibt also EU-weit bunte Blüten.

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