Colours of law: Der Prozess Jesu

Waren es nun die Juden, die Jesus vor rund 2000 Jahren den Prozess machten oder waren es die Römer? Ganz exakt wird die Frage wohl nie geklärt werden. Fest steht, dass kein anderes Gerichtsverfahren die Geschichte so geprägt hat.

Kaum war der Staat Israel im Jahre 1948 gegründet, schon forderten Christen die Wiederaufnahme des Prozesses gegen ihren Religionsgründer. Und sie meinten es ernst. Ausführlich begründete Wiederaufnahmeanträge gingen bei der israelischen Justiz ein. Zum ersten Mal seit Jesu Tod – so die Begründung – besitze das jüdische Volk wieder eine souveräne rechtsprechende Gewalt. Das sei der richtige Augenblick für die Wiederaufnahme des bedeutensten Prozesses der Weltgeschichte.

Wiederaufnahme abgelehnt

Das höchste israelische Gericht befasste sich eingehend mit den gestellten Wiederaufnahme- und Revisionsanträgen. Schließlich wurden sämtliche Anträge zurück gewiesen mit der Begründung, dass wichtige prozessuale Unterlagen fehlten, die für eine sachliche und rechtliche Überprüfung des Verfahrens zwingend erforderlich seien.

Die Evangelien nach Markus, Matthäus, Lukas und Johannes böten keine hinreichend historisch exakten Schilderungen der Ereignisse, die eine modernen Maßstäben gerecht werdende Revision der Verfahrensabläufe ermöglichen würden. Nicht wenige Juden sahen durch die Ablehnung die einmalige Chance vertan, den endgültigen Nachweis zu erbringen, dass es eben nicht die Juden waren, die ihren jüdischen Mitbürger Jesus ans Kreuz gebracht hatten.

Warum musste Jesus sterben?

Bis heute ist die Frage der prozessualen Verantwortlichkeit für die Hinrichtung Jesu äußerst umstritten. Die Historizität des Ereignisses wird von den meisten Historikern heute nicht mehr in Frage gestellt, zu viele außerchristliche Quellen berichten von den Ereignissen.

Der römisch-jüdische Geschichtsschreiber Josephus (37- 100 n. Chr.) erwähnt Christus, den Pilatus zum Kreuzestod verurteilte. Tacitus (55 bis ca. 120 n. Chr.), Sueton (70-ca.130 n. Chr.), der syrische Stoiker Mara bar Sarapion (ca. 45 bis ca. 100 n. Chr.) erwähnen die Verurteilung oder setzen sie voraus. Die Verhaftung Jesu erfolgte wahrscheinlich auf Initiative der Tempelaristokratie hin. Die synoptischen Evangelien berichten vom Prozess vor dem Synhedrion, der höchsten jüdischen Gerichtsinstanz, geführt unter Vorsitz des Hohepriesters Kajaphas. Die Hauptanklagepunkte sollen gewesen sein:

  • Der Blasphemievorwurf, der mit dem Messias-Anspruch und dem Anspruch göttlicher Würde durch Jesus begründet wurde,
  • der Vorwurf der falschen Prophetie und Verführung des Volkes im Hinblick auf die Vertreibung der Händler und Geldwechsler aus dem Tempel sowie die Weissagung der Zerstörung des Tempels (Gotteslästerung).
  • Des weiteren werden genannt die Ablehnung jüdischer Gesetze durch Jesus wie zum Beispiel der Reinigungs-, Feiertags- und Beschneidungsvorschriften.

Autorität der Tempelaristokratie angegriffen

Besonders der Tempelprotest war der Tempelaristokratie ein Dorn im Auge. Im Vorhof des Tempels befand sich ein riesiger Markt. Wer ein Tier opfern wollte, kaufte es dort. Wer Geld opfern wollte, machte es mit Münzen, die er zuvor dort eingetauscht hatte, denn nur besondere Münzen durften geopfert werden.

Der Tempel und das damit einhergehende System symbolisierten die Macht der Priester. Wer dieses Gefüge in Frage stellte, stellte den Machtanspruch und die Autorität der Hohepriester (Sadduzäer) in Frage. Der Angriff Jesu auf die Händler und Geldwechsler unmittelbar vor dem Paschafest, zu dem die Stadt Jerusalem von Besuchern überquoll, war ein Affront gegen das etablierte System, den die Tempelaristokratie unter keinen Umständen ungestraft hinnehmen wollte.

Dennoch spricht viel gegen einen jüdischen Prozess

Historisch überzeugend ist die Darstellung eines Prozesses vor dem Hohen Rat der Juden nicht, schon gar nicht die Beendigung des Prozesses mit einem Todesurteil. Nach jüdischem Recht war ein Todesurteil nur unter engen Voraussetzungen möglich:

  • Übereinstimmende, glaubwürdige Zeugenaussagen mussten die Schuld des Angeklagten belegen.
  • Prozesse dieser Art waren nicht an Feiertagen oder am Vorabend von Feiertagen erlaubt.
  • Das Todesurteil durfte erst am nächsten Tag nach der Verhandlung verhängt werden
  • und frühestens einen weiteren Tag später vollstreckt werden.

Diese Punkte waren nicht hinreichend beachtet. Typische jüdische Todesstrafen waren die Steinigung und die Enthauptung. So wird es von Historikern als wahrscheinlich angesehen, dass Jesus von den jüdischen Hohepriestern lediglich angehört wurde, um den Prozess vor den Römern vorzubereiten. Dies entsprach auch der rechtlichen Realität, wonach den Juden bestimmte Teile der Gerichtsbarkeit (Zivilgerichtsbarkeit und das Recht zur Vorbereitung von Strafprozessen) von der Besatzungsmacht Rom belassen wurden, nicht aber die Kapitalgerichtsbarkeit.

Die Blutgerichtsbarkeit war den Römern vorbehalten

So berichtet der jüdische Geschichtsschreiber Josephus, dass das Recht zur Ahndung von Kapitalverbrechen in Judäa ausschließlich bei den Römern gelegen habe. Josephus teilt mit, dass bereits der erste römische Präfekt von Judäa, Coponius (6 – 9 n.Chr.) mit der „Jus Gladii“, also dem Recht zur Blutgerichtsbarkeit, ausgestattet gewesen sei.

Dies alles spricht gegen einen Prozess vor dem Synhedrion, ebenso die Art der Todesstrafe, nämlich die Kreuzigung, die eine rein römische Todesstrafe für Sklaven und polische Aufrührer war. Aus römischer Sicht handelte es sich bei dem Verfahren gegen Jesus um ein politisches Verfahren. Solche Verfahren waren im Gegensatz zur jüdischen Gerichtsbarkeit stets öffentlich.

Jesus war eine Gefahr für jüdische Autoritäten

Wahrscheinlichster Grund für die Anklage und Verurteilung von Jesus durch die römische Gerichtsbarkeit waren nach Ansicht der meisten Historiker die Anmaßung der Königswürde. Die Bezeichnung „König der Juden“ wurde denn auch spöttisch am Kreuz angebracht. Dieser Titel (den Jesus sich entgegen der vorgebrachten Beschuldigungen selbst nie gegeben hatte) bedeutete für die Römer eine Verunglimpfung ihres Kaisers (crimen majestatis=Majestätsbeleidigung).

Daneben hatte Jesus nach römischem Verständnis (Lex Julia)  den mit der Todesstrafe belegten Tatbestand der „perdullio“ (schwere Landfeindschaft) verwirklicht. Dennoch ist es wahrscheinlich, dass der damalige Statthalter von Judäa, Pontius Pilatus, das Todesurteil nicht wollte, da er Jesus wohl für politisch nicht wirklich gefährlich hielt.

Pilatus war aber Pragmatiker, der es vermied seinen jüdischen Untertanen und insbesondere dem Hohepriester Kajaphas und der übrigen Tempelaristokratie zu sehr auf die Füße zu treten. Da Jesus aus deren Sicht eine Gefahr für die Autorität der jüdischen Gesetze bedeutete, beugte Pilatus sich schließlich dem Druck der Priester.

Der Prozess folgte römischen Verfahrensregeln

Pilatus beugte sich aber nicht, ohne dem Angeklagten ein aus seiner Sicht faires Verfahren zu gewähren und ihn ausführlich zu verhören, sogar eine Amnestie bot er an. Zur Verkündung des Urteils selbst nahm Pilatus entsprechend den römischen Gepflogenheiten förmlich auf dem Richterstuhl Platz.

Nach Verkündung des Todesurteils ging es zügig zur Vollstreckung. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht fanden Kreuzigungen zur damaligen Zeit in Judäa nicht massenhaft statt. Massenhafte Kreuzigung gab es in vorchristlicher Zeit unter Quintilius Varus und später wieder kurz vor Beginn des jüdischen Krieges. Pilatus selbst war eher auf Ausgleich und Ruhe bedacht, auch wenn ihn Josephus als grausam und gewalttätig beschrieben hat. 

Massive Auswirkungen bis heute

Der Prozess und die folgende Todesstrafe haben eine Zeitenwende herbeigeführt wie kein zweites juristisches Ereignis. Die heutige Zeitrechnung, die weltweiten Judenverfolgungen, die Geschichte der Kreuzzüge, die Kirchen, die Kunst, das Bild unserer Städte, kurz die Welt sähe anders aus, wenn es diesen Prozess und die anschließende Kreuzigung nicht gegeben hätte.

Und weder Weihnachten noch die Ostertage wären ohne die damaligen Ereignisse noch heute - auch für viele Nichtchristen - Höhepunkte des Jahres. Der Prozess Jesu – ein 2000 Jahre zurückliegendes Ereignis, das die Zeit teilte, nämlich in die Zeit v. Chr. und die Zeit danach.

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