Colours of law: Atypische Juristen mit einprägsamem Auftritt

Originale und skurrile Typen – seien es nun Lehrer, Politiker oder Juristen – gab es früher viel öfter als heute. Dies ist jedenfalls die landläufige Meinung. Wenn man sich aber auf die Suche nach etwas originelleren Juristenauftritten macht, kann man auch heute noch fündig werden, erst Recht, wenn man den Blick ins Ausland richtet.

Selbstdarstellungen von Juristen sind nicht unbedingt unterhaltsam. Besonders die Webseiten der Anwälte gleichen sich in der Aufmachung häufig wie ein Ei dem anderen. Neben dem obligatorischen Foto mit Anzug und Krawatte oder dem grau – oder schwarzgrauen Kostüm werden meist brav die einzelnen Fachgebiete dargestellt, auf denen der Anwalt sich firm fühlt.

Werbefachleute wissen: Das Auge isst mit – und daran haperts bei Juristenwebsites im Allgemeinen. Dass dies aber kein in Stein gemeißeltes Naturgesetz ist, beweisen einige wenige, aber durchaus bemerkenswerte Anwaltsindividuen.

Der Vampiranwalt

Die „Deist Anwälte“ in Celle haben sich eine besondere Werbung für ihre Homepage ausgedacht. Neben einem Foto des Rechtsanwalts mit Talar im Vampir- oder Batmanstil findet sich der Text: „Wenn die Nacht über die Stadt hereinbricht, finden sie keinen Schlaf. Schemenhafte Kreaturen huschen um die Ecke menschenleerer Straßenschluchten. Ist es der Mieter, der monatelang nicht zahlt oder der Bauherr, der unberechtigte Mängelrügen erhebt? Vielleicht aber auch der Vermieter, der das gemietete Objekt verwahrlosen lässt, das Unternehmen, das schlampig gebaut hat...“

Das fällt auf, hat auch optisch Stil und wird dann in der weiteren Darstellung für den potentiellen Mandanten durchaus auch informativ. Beim User bleibt der Eindruck haften: Wer eine individuelle, pfiffige  Beratung wünscht, der dürfte hier richtig sein.

Der "Polizei"anwalt

Der Berliner Anwalt Carsten Hoenig betreibt einen Blog im Internet. der humorvoll und mit Witz Fälle aus der Anwaltspraxis schildert, zum Teil mit sarkastischen Kommentaren versehen. Wenn der Anwalt eine Bußgeldsache als Bilderrätsel ins Netz stellt mit Bildern, bei deren Betrachtung man kaum etwas erkennt, so ist der unbefangene Betrachter verblüfft, wenn er erfährt, dass Behörden praktisch pechschwarze Bilder als Beweismittel für ihre Bußgeldbescheide nutzen. Ebenso überrascht sind Fahrzeugführer, wenn ein etwas älterer Polizeibus neben ihnen hält und sie sich daraufhin strikt an jede Geschwindigkeitsbeschränkung halten. Bei genauerem Hinsehen entdecken Sie dann, dass der Polizeibus gar keiner mehr ist und die Aufschrift „POLIZEI“ ersetzt wurde durch die Aufschrift „KANZLEI“. Darunter erscheint natürlich auch gut sichtbar der Kanzleiname. Auch dieser Auftritt der Kanzlei Hoenig bleibt haften. Man hofft auf eine ebenso originelle wie kreative Vertretung vor Gericht – oder aber man lehnt es ab.

Besser ohne Führerschein

Die Rechtsanwältin  Katharina Batz wirbt im Netz mit skurrilen Vorschlägen für den Rechtsalltag. Auf ihrer Webseite vermittelt sie, dass es für den Fahrer eines Kfz unter Umständen günstiger sein kann, sein Auto ohne Mitnahme des Führerscheins zu führen. Als Beispiel nennt sie folgenden Fall: Eine Polizeistreife hält ein Fahrzeug an und überprüft den Fahrzeugführer. Wegen dessen geröteten Augen vermutet sie Drogenmissbrauch. Sie zieht an Ort und Stelle den Führerschein des Fahrers ein.

Anschließend werden dreiwöchige Tests gemacht, nach denen sich dann herausstellt, dass der Verdacht unbegründet war. Der Fahrzeugführer erhält also erst nach drei Wochen seinen Führerschein zurück. Hätte er seinen Führerschein nicht dabei gehabt, hätte die Polizei ihn nicht beschlagnahmen können. Die Polizei darf nach den Ausführungen der Anwältin nämlich nur dann den Führerschein beschlagnahmen, wenn der Fahrer ihn bei sich trägt. Die zehn Euro Bußgeld für die Nichtmitnahme hätte er verschmerzen können. Er hätte dann am nächsten Tag wieder legal Auto fahren dürfen und nicht drei Wochen warten müssen. Ein solcher Vorschlag wirkt zumindest pfiffig und unkonventionell und prägt sich dem User ein.

Frische Ideen aus USA

Wer als Anwalt seine Internetseite besonders kreativ gestalten will, der kann auch mal bei entsprechenden Angeboten aus den USA vorbei schauen. Kelvin Kurgis, Anwalt aus Ohio, wirbt auf seiner Seite mit selbst gedrehten Filmen. Immer kommt er in gleicher Manier weit aus dem Hintergrund und läuft aggressiv auf die Kamera zu. Hierbei erzählt er zum Beispiel von einem Unfall und hämmert auf den User ein: Du bist das Opfer, deine Aufgabe ist es, dich zu erholen. Meine Aufgabe ist es, dich zu vertreten und dir Geld zu verschaffen. Diese und ähnliche Angebote können zwar in Deutschland nicht ohne weiteres eins zu eins umgesetzt werden, kreative Anregungen sind im amerikanischen Web jedoch „en masse“ zu finden.

Wer so wirbt, verschafft sich nach Auffassung von Werbefachleuten zumindest Aufmerksamkeit – und das ist vielleicht schon die halbe Miete. Allerdings polarisiert er auch und provoziert bei manch einem Betrachter - vielleicht auch bei seine Anwaltskammer - auch Ablehnung. Die Chance, auf diese Weise tatsächlich an Mandanten zu kommen, ist werbetechnisch jedoch deutlich höher als bei einem neutralen 08/15 Auftritt, mag er auch noch so informativ sein. Und es muss ja auch nicht die volle Dröhnung sein.

Zu weiteren skurrilen Anwaltsauftritten vgl. den Beitrag auf Legal Tribune, Manchem behagt allerdings doch eher gutes, aber etwas  konventionelleres Kanzleimarketing.

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