Britische Adelige ziehen gegen männliche Erbfolge vor den EMRG

Nicht AGG-konform! Fünf Frauen aus dem Hochadel Großbritanniens verklagen derzeit das Land vor dem EGMR wegen der immer noch geltenden männlichen Primogenitur. Die Klägerinnen kämpfen für ein gleichberechtigtes Erbrecht sowie für ein gleichberechtigtes Wahlrecht zum englischen Oberhaus. Möge sie der Brexit nicht ausbremsen.  

Für Skurriles ist das britische Königreich immer noch die erste Adresse. Man möchte es kaum glauben, dass eine konsequente Benachteiligung des weiblichen Geschlechts zum Beginn des dritten Jahrtausends mitten in Europa noch geltendes Recht ist. Mit der Kampagne „Daughters Right“ haben nun einige aufsässige weibliche Adlige sich das Ziel der Abschaffung der männlichen Pimogenitur im britischen Hochadel auf die Fahnen geschrieben. Eine Todsünde wider die Natur - so jedenfalls sehen es die ewig gestrigen Konservativen des britischen Hochadels.

Was ist eigentlich männliche Primogenitur?

Die Primogenitur besagt schlicht, dass im britischen Hochadel Titel und Vermögen primär an Söhne und auch entferntere männliche Verwandte weitervererbt werden, die Töchter gehen meist leer aus. Männliche Primogenitur heißt,

  • dass der erste (primo) männliche Geborene (genitus) die Rechtsnachfolge des Verstorbenen antritt,
  • während sämtliche Schwestern unberücksichtigt bleiben.
  • Die Rechtsnachfolge umfasst sowohl das Recht zur Führung des Adelstitels
  • als auch das gesamte Recht der Vermögensnachfolge, sprich das Erbrecht.
  • Ist ein männlicher Abkömmling nicht vorhanden, so tritt an dessen Stelle nicht die nächstgeborene Tochter, vielmehr treten entfernte Verwandte wie Onkel und Neffen an die Stelle des nicht vorhandenen männlichen Nachfolgers.

Ein Umstand, der vielen englischen Liebesromanen dramatische Hintergründe verleiht, bis der rettende wohlhabende Eheman ein Gouvernatendasein verhindert. Nur wenn auch entfernte Verwandte nicht vorhanden sind, hat die Tochter eine Chance.

Primogenitur sollte Thronnachfolge sichern

Entstanden ist die Regel in Königshäusern zum Zweck der Wahrung der Thronnachfolge und zur Erhaltung des ungeteilten Bestandes eines einheitlichen Territoriums und der sonstigen Erbfolge. Später wurde die Regel auf andere Regenten, Fürsten und Grafen übertragen. In einigen - allerdings äußerst seltenen Fällen - gab es auch eine weibliche Primogenitur.

Tiefes Mittelalter auch im englischen Oberhaus

Die archaische Erbregel der männlichen Primogenitur betrifft vordergründig zwar das Erbrecht und das Recht der Adelstitel, sie greift aber auch aktiv in die politische Realität Großbritanniens ein. Im englischen House of Lords sind 92 der 800 Plätze für den Erbadel vorgesehen.

Aufgrund der im Hochadel geltenden männlichen Primogenitur können diese Sitze nur mit Männern besetzt werden. Gegenüber den bis zum Jahre 1999 geltenden Regeln ist dies aber sogar ein Fortschritt, denn bis dahin war die Zahl der rein männlichen Sitze im House auf Lords noch deutlich größer.

Klägerinnen als Vertreterinnen von „Daughters Rights“

Diese auch politische Benachteiligung wollen die fünf Klägerinnen nicht mehr hinnehmen. Sie verklagen die englische Regierung vor dem EGMR als Teil der für weibliche Gleichberechtigung in Großbritannien kämpfenden Gruppierung „Daughters Rights“ und rügen die Verletzung der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) . In der männlichen Primogenitur sehen sie

  • einen Verstoß gegen das Verbot der Geschlechterdiskriminierung gemäß Art 14 EMRK
  • sowie einen Verstoß gegen das Recht auf freie Wahl gemäß Art.3 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK.

Die Klägerinnen wollen nicht länger hinnehmen, dass Frauen durch offene Diskriminierung daran gehindert werden, ins Oberhaus gewählt zu werden. Das Ganze erinnere an die Situation in Großbritannien vor genau 100 Jahren, da erst wurde das Wahlrecht für Frauen eingeführt.

Adlige Töchter finanziell extrem benachteiligt

Die Klägerinnen weisen darauf hin, dass die nicht nachvollziehbare Diskriminierung der adligen Frauen nicht nur rechtliche und politische Folgen hätten, die Diskriminierung der Frauen führe nicht selten auch zu finanziellen Katastrophen. Töchter des Hochadels gingen in aller Regel bei dem Tod ihrer Eltern völlig leer aus, auch der Adelstitel sei dann in den meisten Fällen weg.

Geschlechtsunabhängige Primogenitur im britischen Königshaus

Der englische Adel hängt mit der immer noch gültigen Uraltregel übrigens dem britischen Königshaus hinterher. Seit dem „Peerth-Agreement“ im Jahr 2011 gilt in den Commonwealth-Staaten für Königshäuser eine geschlechtsunabhängige Primogenitur, d.h. die Thronfolge tritt der oder die Erstgeborene an, gleichgültig ob männlichen oder weiblichen Geschlechts. Die Regel gilt allerdings nur für nach dem 28.10.2011 Geborene, also nicht rückwirkend für die vor diesem Datum geborenen Töchter (Prinzessin Anne und deren Nachkommen rücken also nicht auf). Außerdem müssen Thronfolger der anglikanischen Kirche angehören. Für Diskriminierungsrügen wäre also auch hier noch jede Menge Raum, deren Erhebung dürfte aber in absehbarer Zeit eher unwahrscheinlich sein.

Die Klägerinnen verfolgen vorrangig politische Ziele

Das Interesse der Klägerinnen zielt in erster Linie darauf ab, bei den Wahlen zum House of Lords antreten zu können. Ein bereits im Jahr 2013 eingebrachtes Gleichstellungsgesetz zur Einführung einer gleichberechtigten Nachfolge von weiblichen und männlichen Erben (Downton-Abbey-Gesetz) wurde abgelehnt. Nun wollen die adligen Töchter ihr Recht vor dem EGMR erzwingen. Einige englische Konservative monieren, sie hätten schon immer dafür plädiert, aus der EMRK auszutreten. Dafür dürfte es jetzt zu spät sein. Der EGMR hat in Sachen Gleichberechtigung schon so einiges in Europa gerichtet.

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