Bekleidungsvorschriften in der Justiz werden lockerer

Ein Anwalt, der ohne seine weiße Krawatte im Gericht erscheint, verletzt die Würde des Gerichts. Er darf von der Sitzung ausgeschlossen werden oder gilt als nicht anwesend, wenn der Richter das Thema ernst nimmt. Das hat schon für viele spaßige Auftritte und Entscheidungen gesorgt, doch auch diese Ära scheint sich ihrem Ende zu nähern.

Noch im Jahre 2011 wurde beim Landgericht München II das ganz große Krawattenrad gedreht: Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, sich einer falschen Verdächtigung schuldig gemacht zu haben. Doch ehe er sich zur Sache einlassen konnte, war zu seinem Erstaunen die Sitzung aus stofflichen Gründen schon wieder zu Ende.

Ohne Krawatte sind Sie nichts

Der Vorsitzende Richter Oliver Ottmann bemängelte die fehlende Krawatte des Verteidigers. Als dieser sich weigerte, eine Krawatte anzulegen, erklärte der Vorsitzende: „Ohne Krawatte sind Sie nicht anwesend“. Der Vorsitzende verweigerte die Durchführung der Sitzung  und bekam letztlich sogar vom Bundesverfassungsgericht Recht: Das BVerfG (Beschluss v. 13.3.2012, 1 BvR 210/12) nahm die vom Anwalt eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Begründung: „Die angegriffene sitzungspolizeiliche Maßnahme mag ... rechtlich bedenklich und als Reaktion auf das Verhalten des Beschwerdeführers überzogen erscheinen, betrifft ihn aber weder nach ihrem Gegenstand noch wegen der aus ihr folgenden Belastung in existentieller Weise.

Immer schon eine Quelle unterhaltsamer Prozessbeobachtung

Der Kampf um die Kleiderordnung im Gerichtssaal hat schon Heerscharen von Studenten gut unterhalten. Für die Anwälte der 68-er Generation war es ein willkommenes Mittel der Provokation, ohne Krawatte oder auch ohne Robe vor Gericht zu erscheinen. Der sich daraus in aller Regel entwickelnde Streit mit dem Richter führte damals zu heftigen ideologischen Grundsatzdebatten im Gerichtsaal.

Das war für die studentischen Zuschauer äußerst spannend und unterhaltsam und hat deshalb für volle und grölende Gerichtssäle gesorgt.

Im Jahr 1987 postulierte das OLG Zweibrücken sogar die Pflicht des Verteidigers, dem Richter und dem Publikum die freie Sicht auf seine weiße Krawatte zu gewährleisten (OLG Zweibrücken, Urteil v.  7.12.1987, 1 Ws  576/87). Heute erscheinen Anwälte eher aus modischen Gesichtspunkten ohne Krawatte. Auch heute noch können sich hieraus spannende Debatten zwischen Richtern und Anwälten entwickeln.

Mannheimer Krawattenstreit 

Besonders bekannt wurde der so genannte „Mannheimer Krawattenstreit“.  Das LG Mannheim führte Grundsätzliches zur Kleiderordnung vor Gericht aus und vertrat die Auffassung, dass das Gericht einen Anwalt ohne Robe von der Sitzung zwingend ausschließen müsse, weil anders die Würde des Gerichts nicht gewahrt werden könne (LG Mannheim, Urteil v. 17.01.2009, 4 Qs 52/08).

Gemäß § 176 GVG habe der Vorsitzende als Inhaber der sitzungspolizeilichen Gewalt die Pflicht, auf die Beendigung dieses die Würde des Gerichts verletzenden Verhaltens hinzuwirken.

Dies gelte aber nicht, wenn lediglich die Krawatte fehlt und der Anwalt ansonsten angemessen und dezent gekleidet sei. Dies folge auch aus § 20 BORA, der lapidar vorschreibt: „Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht die Robe“. Weitere Bekleidungsvorschriften enthält die Berufsordnung für Rechtsanwälte nicht.

Krawattenpflicht als Gewohnheitsrecht

Demgegenüber leitete das OLG München noch im Jahre 2006 die Pflicht des Anwalts zum Anlegen eines weißen Langbinders aus dem Gewohnheitsrecht her und folgte damit einer älteren Grundsatzentscheidung des BVerfG (OLG München, Beschluss v. 14.07.2006, 2 Ws 679/06; BVerfG, Beschluss v. 18.2.1970,1 BvR 226/69).

Krawattengnade walten lassen?

Das OLG München verwies allerdings auch darauf, dass der Sitzungsvorsitzende Ausnahmen zulassen könne, wenn die Verweigerung der Krawatte nicht auf einer generellen und in provokativer Form verweigerten Einhaltung verfahrensrechtlicher Verhaltensnormen beruhe.

Der frivole Zeitgeist macht selbst die Justiz lockerer

Inzwischen haben die meisten Bundesländer die Bekleidungsvorschriften gelockert und den Krawattenzwang für Anwälte vor Gericht abgeschafft. In Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein bleibt es vorerst noch streng. In Baden-Württemberg tritt eine geänderte Amtstracht-Verordnung am 1.8.2014 in Kraft.

Der baden-württembergischen Justizminister spricht insoweit von einer maßvollen Modernisierung. Mit Inkrafttreten der neuen Vorschrift entfällt die Krawattenpflicht für Anwälte. Allerdings gewährt die Verordnung keine Gleichbehandlung für Richter und Staatsanwälte. Für diese bleibt die Schlipspflicht bestehen. Sollte dies vielleicht den Grundsatz der Waffengleichheit tangieren? Großzügigerweise dürfen Langbinder zukünftig aber durch eine weiße Fliege ersetzt werden und Frauen dürfen einen weißen Schal unter der Robe tragen (AGG?).

Kleider machen Leute

Dieser Grundsatz gilt nicht nur vor Gericht sondern auch vor anderen hohen staatlichen Institutionen. So löste - lang, lang ist's her - der damalige Bundestagsabgeordnete Gerhard Schröder eine heftige Debatte aus, als er 1980 als erster Abgeordneter im Bundestag krawattenlos eine Rede hielt.

Die damalige Präsidentin des Bundestages, Annemarie Renger, rief den Bundestagsabgeordneten Schröder deswegen zur Ordnung auf. Auch der Bundestag möchte aber dem Zeitgeist nicht gänzlich hinterherhinken. So wurde in diesem Jahr der Krawattenzwang für die beim Bundestag angestellten Schriftführer geschafft. Es scheint: Nicht nur die Justiz, auch die gesetzgebende Gewalt macht sich lockerer - aber in ganz ganz kleinen Schritten. 

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