Bad und stilles Örtchen als Objekte der Rechtsprechung

Der Ort, den jeder mal besuchen muss, beschäftigt nicht selten auch die Gerichte. Wenn unangenehme Geräusche in die Nachbarwohnung dringen oder der Toilettenraum als Raucherrefugium missbraucht wird, müssen sich schon mal Gerichte mit olfaktorischen und akustischen Folgeschäden auseinandersetzen.

Die öffentlichen Medien berichten gerne über diese Prozesse, treiben sie doch dem Leser regelmäßig ein Schmunzeln ins Gesicht.

Notlage im Zug

Öffentlich bekannt geworden sind in jüngster Zeit ein Urteil des AG Trier, das einer Bahnreisenden ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 EUR zusprach, weil in einem Regionalexpress auf der Strecke Koblenz/Trier die einzige vorhandene Toilette nicht funktionsfähig war, was bei dem Reisegast zu erheblichen Beschwerden führte (AG Trier, Urteil v. 16.6.2015, 6 C 62/15).

Eine höhere Instanz war dann der Ansicht, die Dame hätte einfach früher aussteigen sollen.

Schadensersatz für den Vermieter?

Besondere mediale Beachtung fanden auch die Urteile des AG und LG Düsseldorf, mit denen einem Stehpinkler Recht gegeben wurde, der sich der Forderung des Vermieters auf Zahlung von Schadensersatz wegen der Verätzungen des teuren Marmorbodens rund um die Toilettenschüssel durch Mikrospritzer widersetzte (LG Düsseldorf, Urteil v. 12.11.2015, 12 S 13/15).

Unterschiedliche Beurteilungsmaßstäbe verschiedener Richter

Aber nicht nur Vermieter können sich an der Tätigkeit eines Stehpinklers stören. In einer Berliner Wohnung fühlte sich der Nachbar eines auf die alt hergebrachte Art sein kleines Geschäft verrichtenden Mieters durch die in seiner Wohnung hierdurch deutlich vernehmbaren plätschernden Geräusche nachhaltig gestört.

Mindernde Nachbarn

Gegenüber dem Vermieter minderte er den Mietzins deshalb um 10 %. Das LG Berlin gab ihm im vollen Umfang Recht und sah in dem unangenehm intimen Geräusch, das auch beim Besuch und der Bewirtung von Gästen die traute Runde unvermittelt und auf degoutante Weise störte, einen zur Minderung berechtigenden Mietmangel (LG Berlin, Urteil v. 20. 4. 2009, 67 S 335/08).

Anders urteilte jedoch in einem ähnlichen Fall eine andere Kammer des gleichen LG. Die Nachbarn rügten, dass durch ähnlich unangenehme Entsorgungsgeräusche der Erholungseffekt des Schlafzimmers leide und die Nachtruhe hierdurch eher unangenehm als angenehm sei. Das Gericht sah den Ruheffekt des Schlafzimmers hierdurch als nicht wesentlich eingeschränkt an und verweigerte den Mietern das Recht zur Minderung (LG Berlin, Urteil v. 12.5.2013, 65 S 159/12).

Glucksen aus der Badewanne

Der Grad des Verdrusses durch unangenehme Geräusche aus der Nachbarwohnung lässt sich aber noch steigern. In einem vom AG Neuruppin entschiedenen Fall, entstand die Geräuschbelästigung nicht bei Benutzung der Toilette, sondern immer dann, wenn der Nachbar ein Bad nahm. Das Sitzen in der Wanne regte nämlich die Darmtätigkeit des Badenden in einer Weise an, dass aus dem Darm des Badenden entweichende Lüfte sich glucksend durch das Badewasser nach oben arbeiteten und bis in die Nachbarwohnung unangenehm röhrende Geräusche zu vernehmen waren. Diese Geräuschbelästigungen veranlassten das angerufene AG, eine Mietminderung in Höhe von 10 % anzuerkennen (AG Neuruppin, Urteil v. 12.4.2004, 42 C 263/04).

Raucher auf dem Flugzeugklo

Spektakulärer war eine Entscheidung des OLG Düsseldorf aus dem Jahr 2000. Auf der Toilette eines Flugzeuges hatten sich heimlich Raucher versammelt in der Absicht, unter Umgehung des im Flugzeug herrschen Rauchverbotes gehörig Dampf bei einer wohlschmeckenden Zigarette abzulassen. Den auf der Toilette installierten Smoke-Detektor konnten sie aber nicht hintergehen. Dieser registrierte den Rauch und schlug Alarm.

Rauchen als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr?

Das Bordpersonal lief umgehend zusammen und ergriff Schutzmaßnahmen gegen Feuer an Bord. Der Schreck für Mannschaft und Passagiere war enorm. Die zuständige StA klagte die Raucher wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr an.

Das OLG zeigte jedoch Verständnis und hielt die Anklage der StA für leicht überzogen. Ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gemäß § 315 Abs.1 Nr. 3,  4 StGB sei in der unbeabsichtigten Auslösung des Fehlalarms durch die Raucher nicht zu sehen. Das OLG verneinte das Vorliegen einer  Straftat (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.6.2000, 1 Ws 362/00).

Fazit:  Die Hemmschwelle der Bevölkerung, auch eher intime Handlungen zum Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen zu nehmen, ist in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gesunken. Heute gilt: Kein noch so intimer menschlicher Bereich ist vor einer juristischen Regelung gefeit, keine noch so menschliche Beschäftigung den Gerichten fremd.

Schlagworte zum Thema:  Nachbarrecht, Mietrecht, Rechtsanwalt, Justiz, Juristen, Richter