- Malle als Marke: „Malle-Partys“ nur mit kostenpflichtiger Lizenz
- Recht auf Vergessen im Netz - BVerfG entscheidet als Hüterin der EU-Grundrechte
- Frauenärzte wegen Tötung eines kranken Zwillings während der Geburt verurteilt
- Tausende Bußgeldbescheide durch private Dienstleister anfechtbar?
- Streit um römischen Pferdekopf
- Betrunken aus dem Flugzeug fliegen

Nicht immer geht es vor Gericht Mann (Frau) gegen Mann. Erstaunlich oft spielen auch Hunde vor dem Kadi eine Rolle. Sie kommen in Testamenten vor, das Umgangsrecht spielt nach Trennungen eine Rolle (Schweini??), Schmerzensgeld und Arztrechnungen sowieso - doch auch im Mietrecht finden sie statt. Dabei geht es nicht immer nur um die Frage der Genehmigung der Tierhaltung.
Nicht immer geht es vor Gericht Mann (Frau) gegen Mann. Erstaunlich oft spielen auch Hunde vor dem Kadi eine Rolle. Sie kommen in Testamenten vor, das Umgangsrecht spielt nach Trennungen eine Rolle (Schweini??), Schmerzensgeld und Arztrechnungen sowieso - doch auch im Mietrecht finden sie statt. Dabei geht es nicht immer nur um die Frage der Genehmigung der Tierhaltung.
Hunde sind für Haustierliebhaber oft ein Quell der Freude, doch Nachbarn können sich dieser Freude häufig so gar nicht anschließen.
Haariger Köter?
So bemängelte die Mieterin einer Wohnung in Frankfurt gegenüber dem Vermieter, dass der Nachbar seinen Vierbeiner immer vor anstatt in seiner Wohnung bürste. Da ihre Tochter allergisch auf Hundehaare reagiere, minderte sie die Miete um 20 Prozent.
Hundehaltung ist Standard
Das AG Frankfurt bürstete die Minderung ab (Urteil v. 8.11.2011, 33 C 2792/11). Das Halten von Hunden sei heute auch in Mehrfamilienhäusern in der Großstadt üblich. Verlorene Hundehaare begründeten für die anderen Bewohner keinen nennenswerten Nachteil.
Nachbarschaftlich unfein, aber mietrechtlich irrelevant
Es sei zwar „nachbarschaftlich nicht fein“, seinen Liebling vor der Tür zu bürsten, allerdings sei damit noch keine Grenze erreicht, die es dem Vermieter ermögliche, auf den anderen Mieter einzuwirken. Auch für eine Minderung gab es folglich nichts her.
Vgl. zum Thema Hund und Recht:
Mieter muss Schäden durch Hund vermeiden
Direktionsrecht und Hunde im Büro
Dürfen Haustiere an den Arbeitsplatz?
Mieter darf großen Hund halten
Postbote darf sich mit Knüppel gegen Hundeangriff zur Wehr setzen
Kein Schmerzensgeldanspruch des Hundehalters wegen Tod des Hundes
Der Hund bleibt bei mir! Kein „Umgangsrecht“ mit früherem Familienhund
.......................................
Hund und Herrchen
Egal, von welcher Art und Rasse,
ob tief er bellt, ob hoch er kläfft,
der Hund macht alles auf der Straße -
und auf die Straße sein Geschäft.
Die Katze ist da etwas feiner:
sie hat ihr Klo, auf das sie geht,
und wie sie liebt, das sah noch keiner -
man hört es höchstens, abends spät.
Der Hund dankt stets für jede Strafe,
er leckt die Hand, die ihn versehrt.
Er ist des Herrchens treuster Sklave -
doch meistens ist es umgekehrt.
(Heinz Erhardt)