Deutsche Justiz und Straftaten innerhalb der Colonia Dignidad

Das OLG Düsseldorf hatte schon den Antrag aus Chile zurückgewiesen, ein Strafurteil wegen Beihilfe zur Vergewaltigung von Minderjährigen gegen einen Arzt der ehemals in Chile ansässigen Colonia Dignidad zu vollstrecken. Nun hat auch die Staatsanwaltschaft Münster Ermittlungen gegen einen Deutschen wegen Beihilfe zum Mord innerhalb der Colonia Dignidad eingestellt.

Der Umgang mit den Straftaten in der ehemaligen Colonia Dignidad zieht Kritik auf sich und weckt Erinnerungen an frühere Schwerfälligkeit im Umgang mit systematischem schwersten Unrecht.

"Die Pinochet-Verhaftung hat viel verändert, die Justiz in Nordrhein-Westfalen hat hingegen bis heute nichts erreicht." (Wolfgang Kaleck von European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

Staatsanwaltschaft Münster hat Ermittlungen eingestellt, Vorwürfe seien nicht zu beweisen

Gegen den 72-jährigen Deutschen Reinhard Döring  wurde wegen Beihilfe zum Mord im Auftrag des chilenischen Geheimdienstes unter Pinochet in der deutsch-chilenischen Sekte Colonia Dignidad ermittelt. Alle weiteren in Betracht kommenden Taten sind mittlerweile verjährt.  

Dem in Nordrhein-Westfalen lebenden Mann wurde vorgeworfen, 1976 an der Ermordung mindestens eines chilenischen Oppositionellen  mitgewirkt zu haben.

Er sieht sich dagegen seinerseits als Opfer des berüchtigten Sektenführers Paul Schäfer, seiner Führungsriege habe er nicht angehört, sondern auf seinen Befehl hin einen Gefangenen in einem Keller bewacht und versorgt.

Von Erschießungen habe er nichts mitbekommen und habe auch nicht, wie vorgeworfen, die Gräber für die Leichen der Ermordeten ausgehoben oder an der nachträglichen Exhumierung und Verbrennung von Leichen mitgewirkt. Er sieht sich insoweit als Opfer eines Rufmordes.

Die Staatsanwaltschaft in Münster sah das Gegenteil als nicht zu beweisen an und befand es für nicht mehr aufklärbar, wann und wo die Oppositionellen ermordet wurden.

Schon das OLG Düsseldorf hatte im Sinne eines ehemaligen Sektenmitgliedes entschieden

Schon eine frühere Entscheidung in diesem Kontext hatte Opfer der Sekte enttäuscht. Ein Urteil des OLG Düsseldorf  stieß in den Medien und vor allem bei den Opfern der seinerzeitigen Horror-Sekte auf harsche Kritik. Der in Nordrhein-Westfalen lebende Arzt Hartmut Hopp hatte gemeinsam mit dem inzwischen verstorbenen Paul Schäfer in den sechziger Jahren die Colonia Dignidad gegründet. Die zunächst in Siegburg ansässige Sekte wanderte wenig später nach Chile aus.

Die Sekte lebte in einer abgeschotteten Welt

Auf dem Gelände der Sekte entstanden  neben ausgedehnten landwirtschaftlichen Flächen Handwerksbetriebe, ein Intensivinternat und ein von Hopp geführtes modernes Krankenhaus. Über viele Jahre lebte die Sekte abgeschottet von der Umwelt auf dem Sektengelände in Chile ca. 350 km südlich von Santiago di Chile. Der Sektenführer Paul Schäfer übte dort eine totale Kontrolle aus. Das Gelände war von einem Elektrozaun umgeben. Kinder wurden bereits früh von ihren Familien getrennt. In einem ausgeklügelten Bespitzelungssystem betätigte sich jedes Sektenmitglied als Spion und berichtet direkt an Schäfer, der so den vollkommenen Überblick über alles hatte.

Eine Ort des Grauens

Die Sekte pflegte ein enges Verhältnis mit dem seinerzeitigen chilenischen Diktator Augusto Pinochet. Der Diktator schob unliebsame Personen an die zur Aufnahme bereite Sekte ab.

  • Bis in die Neunziger Jahre wurden auf dem Gelände der Sekte Menschen gequält, versklavt, vergewaltigt und ermordet.
  • Es traf Regimegegner und Oppositionelle aber auch unschuldige Kinder.
  • In der Kolonie sollen auch Waffen und Giftgas produziert worden sein. Auch deutsche Waffenhändler und öffentliche Stellen sollen profitiert haben.

Leiter Schäfer in chilenischer Haft verstorben

Wegen erheblicher Straftaten wurde der von vielen als äußerst charismatisch beschriebene Leiter der Sekte Paul Schäfer in Chile zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt, unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. In der chilenischen Strafhaft ist er im Jahre 2010 verstorben.

Auch Hopp in Chile zu langjähriger Haftstrafe verurteilt

Aufgrund der herausgehobenen Stellung Hopps innerhalb der Sektenorganisation wurde auch er von einem chilenischen Gericht wegen

  • Beihilfe zur Vergewaltigung in vier Fällen und
  • Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen in 16 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag verurteilt.
  • Wegen weiterer angeklagter Fälle wurde Hopp freigesprochen, weil ihm eine Beteiligung nicht nachzuweisen war.

Hopp hat sich der Haftverbüßung in Chile entzogen

Um der drohenden Haftstrafe zu entgehen, hat Hopp nach seiner Verurteilung Chile verlassen und lebt seitdem wieder in Deutschland. Von Interpol wird Hopp mit Haftbefehl gesucht. Nachdem der Aufenthalt Hopps in Krefeld bekannt wurde, stellte der chilenische Staat einen Antrag auf Haftverbüßung, sprich auf Vollstreckung des chilenischen Urteils in Deutschland. Das LG Krefeld stufte das chilenische Urteil als vollstreckbar ein und gab dem Antrag statt. Hiergegen legte Hopp Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein.

OLG Düsseldorf entscheidet zu Gunsten Hopps

Dieser Beschwerde gab das OLG nun statt. Nach den Feststellungen des OLG waren die Urteilsgründe des chilenischen Gerichts nicht ausreichend, um nach deutschem Recht die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Vergewaltigung und zum sexuellen Missbrauch zu erfüllen.

  • Es seien keine konkreten Handlungen bewiesen, durch die Hopp die Haupttaten Schäfers objektiv gefördert oder erleichtert hätte.
  • Allein die Tatsache, dass Hopp zur Führungsspitze der Kolonie gehörte und damit das System stützte, reiche für eine Verurteilung in Deutschland nicht aus.
  • Auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe erfordere konkrete Handlungen, die unmittelbar zu dem strafbaren Handeln des Haupttäters führen.
  • Insbesondere seien keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass Hopp dem eigentlichen Täter Schäfer Kinder aus seinem Verantwortungsbereich zugeführt habe.

OLG verzichtet auf eigene Nachforschungen

Eine nachträgliche ergänzende Beweiserhebung hielt der Senat für nicht erforderlich.

  • Den Regeln des hier zur Anwendung kommenden Exequaturverfahrens (Urteilsverfahren zur Vollstreckbarkeitserklärung ausländischer Urteile) seien eigenständige Beweiserhebungen grundsätzlich fremd.
  • Lediglich bei offensichtlich falschen tatsächlichen Feststellungen des auswärtigen Gerichts und bei groben Verstößen gegen die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens komme ausnahmsweise eine eigene Beweiserhebung durch das deutsche Gericht in Betracht.

Entscheidung des OLG ist unanfechtbar

Das OLG lehnte damit endgültig die Erklärung der Vollstreckbarkeit des chilenischen Strafurteils in Deutschland ab. Ein Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung des OLG ist nicht gegeben.

Freibrief für Hopp für Opfer unfassbar

Für Überlebende der Horrorsekte ist die Entscheidung des OLG kaum zu fassen. Die ARD berichtete von den Erzählungen Überlebender, die in der Kolonie als Sklaven gehalten wurden. Eines der Opfer erzählte von Therapiemaßnahmen durch den Sektenarzt Hopp und von den tiefen Spuren, die die vielen von ihm verabreichten Elektroschocks auf den Körpern der Kinder hinterlassen hätten. Der Verteidiger Hopps, Helfried Roubicek, verkündet demgegenüber lautstark, sein Mandant sei nunmehr endlich „total rehabilitiert“.

Die StA Krefeld ermittelt noch

Die deutsche Justiz und auch das Auswärtige Amt kommen in der internationalen Kritik nicht gut weg. Bereits seit Jahren ermittelt die StA Krefeld gegen Hopp

  • nicht nur wegen Beihilfe zu sexuellem Missbrauch,
  • sondern auch wegen einer möglichen Beteiligung an der Tötung von drei chilenischen Oppositionellen
  • sowie der ärztlich contraindizierten Verschreibung von Psychopharmaka gegen Hopp.

Zu einer Anklage nach deutschem Recht ist es bis heute nicht gekommen. Ein dunkler Schatten im Farbspektrum der deutschen Justiz?

(OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.9.2018, III – 3 AR 158/17).


Weitere News zum Thema:

Ein letztes Kapitel der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen

Warum wurde Puigdemont freigelassen? 

Schlagworte zum Thema:  Vergewaltigung, Rechtsanwalt, Justiz, Juristen, Richter