Anzeige wegen Schwimmbad-Hausfriedensbruch gegen Campino

Die Bädergesellschaft Dresden hat den Düsseldorfer Punk-Sänger wegen widerrechtlichen nächtlichen Eindringens in eine Dresdner Badeanstalt angezeigt. Bei Hausfriedensbruch droht eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Nach einer Entschuldigung des Punkrockers überwiegen aber wieder versöhnliche Töne.

„Sonntag, 1.54 Uhr, baden gehen in Dresden“.

So untertitelte die Punkband „Tote Hosen“ das auf Instagram eingestellte Foto, das den Tote-Hosen-Frontmann Campino gemeinsam mit zwei Frauen bei einem nächtlichen Besuch in einem städtischen Freibad in Dresden zeigt. Nach dem Samstagskonzert vom 2. Juni im Dresdner Stadion war der Sänger in das Georg-Arnhold-Bad widerrechtlich eingedrungen, das direkt neben dem Stadion liegt.

Echter Rock`n Roll“? 

 Der Großteil der Fans war entzückt. Innerhalb von 48 Stunden gab es mehr als 10.000 Klicks mit „Gefällt mir“. Eine Anhängerin des 55 Jahren alte Sängers postete verständnisvoll: „Man ist doch nie zu alt für so einen Scheiß“, ein anderer fand, das sei „echter Rock`n Roll“. 

Bädergesellschaft Dresden vergibt keinen Promibonus

Weniger entzückt zeigte sich die Dresdner Bädergesellschaft über den Vorfall. Ihr Geschäftsführer Matthias Waurik wies darauf hin, dass nächtliche, widerrechtliche Einbrüche ins städtische Freibad nicht ganz selten seien. Da sich gegenüber des Schwimmbades ein Biergarten befinde, kämen angetrunkene Gäste schon mal auf die Idee, nach Schließung des Biergartens nachts ein erfrischendes Bad zu nehmen.

Dies sei gefährlich, weil alkoholisierte Schwimmer durchaus einen Kreislaufkollaps riskierten und dabei ertrinken könnten. Der Dresdner Bäderchef gab sich daher zunächst unversöhnlich und erklärte, ihm bleibe gar nichts anderes übrig, als Anzeige zu erstatten, um keine Nachahmer zu ermuntern. Für Stars und Sternchen könne es keine Sonderbehandlung geben.

Kleines Entschuldigungskonzert gefällig?

Auch der Düsseldorfer Bäderchef Roland Kettler übte scharfe Kritik an dem Sänger. Die Rheinische Post zitierte ihn mit der Äußerung, man könne „nicht ein Vorbild für Jugendliche sein und dann eine solche Aktion starten“. In der Heimatstadt des Sängers, Düsseldorf, so Kettler, würde Campino für die gesamte restliche Badesaison gesperrt. Der Dresdner Bäderchef zeigte sich dann doch weniger streng und lenkte augenzwinkernd ein,

  • er könne sich gut eine Entschuldigung des Sängers vorstellen.
  • Das beste Mittel für eine Entschuldigung sei ein kleines Extrakonzert im Dresdner Freibad. Damit könne Campino einiges zurecht rücken.
  • Ob der Bäderchef damit meinte, die bereits erstattete Anzeige gegen den Sänger als Gegenleistung für ein kleines Sonderkonzert wieder zurückzuziehen bzw. auf einen Strafantrag zu verzichten blieb zunächst unklar.
  • Mit seinem Vorschlag bewegt sich der Bäderchef durchaus auf Glatteis. Dies könnte dann doch als eine Privilegierung des prominenten Sängers missverstanden werden, die dem „normalen“ nächtlichen Schwimmer nicht zuteil würde. 

Die Politik mischt inzwischen auch mit

Die Dresdner CDU hat sich denn auch schon kritisch geäußert. Der verwaltungspolitische Sprecher Dr. Hans-Joachim Brauns teilte mit

“Ich habe kein Verständnis für eine allzu nachsichtige und tolerante Bewertung der Vorgänge in der Nacht zum 2. Juni, allein der Prominenz der ungebetenen Badegäste wegen“.

Die Grünen äußerten demgegenüber den Wunsch nach „mehr Humor und weniger Provinz“. 

Diplomatische Charmeoffensive der Punks aus Düsseldorf

Tatsächlich hat die Düsseldorfer Punkband inzwischen reagiert. Beim Dresdner Bäder-Chef ist ein Entschuldigungsbrief der Band eingegangen.

  • Bei dem Samstagskonzert habe man während des gesamten Konzerts das schöne Dresdner Schwimmbad vor Augen gehabt, das nach Ende des Konzerts aber leider schon geschlossen gewesen sei.
  • Der Versuchung, ein nächtliches Bad zu nehmen, habe man dann nicht widerstehen können,
  • was aber den Ausflug der Düsseldorfer Band nach Dresden enorm aufgewertet habe.
  • Man habe das Bad auch etwas inspiziert und dabei festgestellt, dass die Startblöcke leichte Verschleißerscheinungen aufwiesen.
  • Mit einer kleinen Spende in Höhe von 5.000 Euro wolle man mögliche Erneuerungsmaßnahmen unterstützen und damit auch im Nachhinein das Eintrittsgeld für das nächtliche Bad erstatten.

Der Brief endet:

„Wir bitten um Vergebung, freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen und werden uns bemühen, die Öffnungszeiten einzuhalten.

Campino und die Toten Hosen“.

Dresdner Bäderchef zum Einlenken bereit

Von der Entschuldigung zeigte sich der Dresdner Bäderchef dann doch einigermaßen beeindruckt. Er antwortete:

„Auf jeden Fall soll es keinen juristischen Streit bis zum bitteren Ende geben. "An Tagen wie diesen" ist es wohl das beste, einen Schlussstrich unter die Nacht der Nächte zu ziehen... Nichts bleibt für die Ewigkeit und deshalb machen wir jetzt hoffentlich bald unter die Sache einen Punk(t). Eine Frage zum Schluss: Wann sehen wir uns wieder? “.

Ohne Strafantrag keine Strafverfolgung

Die Polizei ist von dem Entschuldigungsbrief der Punkrocker offensichtlich weniger beeindruckt. Sie will die Angelegenheit auf jeden Fall an die StA weiterleiten, die darüber entscheiden müsse, ob die Sache damit beendet sei. Sollte die Bädergesellschaft tatsächlich von einem förmlichen Strafantrag absehen, bliebe der StA aber nichts anderes übrig, als das Verfahren einzustellen. Das liegt an einer Besonderheit des Deliktes des Hausfriedensbruchs. Der Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB ist ein absolutes Antragsdelikt.

  • Bei absoluten Antragsdelikten ist im Gegensatz zu relativen Antragsdelikten die Strafverfolgung ohne Strafantrag nicht möglich.
  • Absolute Antragsdelikte sind beispielsweise die Beleidigung gemäß § 185 StGB oder der Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB.
  • Gemäß § 148 Abs. 2 StPO kann der Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft, bei der Polizei oder bei einem Gericht gestellt werden.
  • Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens kann der Strafantrag gemäß § 77d Abs. 1 StPO jederzeit zurückgenommen werden.
  • Bei relativen Antragsdelikten (z.B. einfache Körperverletzung, § 223 StGB) nimmt die StA in der Regel die Verfolgung auch nur auf Antrag auf. Aber auch ohne Antrag kann die StA ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung feststellen und die Tat ohne Strafantrag weiterverfolgen (§ 230 StGB). 

Campino muss wohl nicht in den Knast

Nach dem Entschuldigungsbrief der Toten Hosen und der Antwort der Bädergesellschaft dürfte mit der Stellung eines förmlichen Strafantrags wohl eher nicht zu rechnen sein, es sei denn, der politische Druck auf den Dresdner Bäderchef wächst. Nächtliche Badetrips durch Promis sind übrigens nicht so selten. So erzählte der ehemalige SPD Kanzlerkandidat Martin Schulz in geselliger Runde, wie er aus einer Laune heraus nachts in ein Schwimmbad eingedrungen ist und dort ein Paket Waschpulver ins Becken geschüttet hat. Da haben sich die Düsseldorfer Punkrocker doch wesentlich gesitteter benommen, Schäden waren nämlich nicht zu verzeichnen.

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