Anwaltstag in Leipzig steht unter dem Motto „Rechtsstaat leben“

Die aktuellen Herausforderungen an die Anwaltschaft sind hoch. Mit Legal Tech übernehmen Algorithmen Aufgaben der anwaltlichen Beratung. Nicht nur Rechtspopulisten stellen überkommene Grundsätze des Rechtsstaats infrage und Landanwälte drohen auszusterben. Der Anwaltstag sucht unter verschiedenen Themenschwerpunkten nach Lösungen.

Das zentrale Motto des vom 15. bis 17. Mai in Leipzig stattfindenden 70. Anwaltstages ist das Thema „Rechtsstaat leben“. Die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth sowie der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert nehmen neben weiteren prominenten Persönlichkeiten aus Politik und Justiz teil.

Der Zugang zum Recht muss für jeden offen sein

Wie jeder Jurist und so mancher Laie weiß, sind „Recht haben“ und „Recht bekommen“ zwei Paar Schuhe. Der Zugang zum Recht für alle und die Umsetzung des Rechts in praktische Wirklichkeit ziehen sich wie ein roter Faden durch den gesamten Anwaltstag.

  • Wenn die Würde des Menschen unantastbar sei, so dürfe dies nicht nur für einen mehr oder weniger gebildeten Teil der Gesellschaft, sondern müsse für jedes Mitglied der Deutschen Gesellschaft gelten, unabhängig von Rang, Einkommen oder Bildungsgrad.
  • Die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes sei nur dann lebendige Rechtsmaterie, wenn jedem Bundesbürger, ob gebildet oder ungebildet, ob reich oder arm, der Weg zum Gericht offenstehe und er hierbei einen Anwalt findet, der ihn vertritt.

70 Jahre Grundgesetz

Zu diesem Leitthema des 70. Anwaltstages passt, dass der Deutsche Bundestag gleichzeitig das 70-jährige Bestehen des Grundgesetzes sowie 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung feierte.

Klageaufkommen bei Zivilgerichten ist rückläufig

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung gingen im Jahre 1995 bei den Amtsgerichten 1,75 Millionen Klagen ein, 2017 nur noch 936.979. Die Klagefreudigkeit hat über die Jahre kontinuierlich nachgelassen. Die Zahl der Schlichtungsanträge ist allerdings im gleichen Zeitraum deutlich gestiegen. Anwälte sehen in der sinkenden Zahl der Klagen ein Problem des Zugangs zum Recht für alle.

  • Speziell für ärmere Bevölkerungsschichten
  • sei die Geltendmachung geringfügiger Ansprüche vor Gericht
  • wegen der damit verbundenen Anwalts- und Prozesskosten
  • häufig finanziell uninteressant.

Allgemeinanwälte bleiben wichtig

Die Präsidentin des DAV, Edith Kindermann, wies darauf hin, dass dringend Allgemeinanwälte gebraucht würden. Nur diese könnten vor allem im ländlichen Bereich die Fläche bedienen. Hierbei müssten auch die „legal needs“, d.h. die Bedürfnisse der Allgemeinheit beachtet werden.

  • Hierzu gehöre auch die Berücksichtigung spezieller Bevölkerungsgruppen, beispielsweise der Menschen, die Sprach- und Leseprobleme hätten und deshalb den Gang zum Anwalt meiden.
  • Auch müssten im ländlichen Bereich neue Wege bei der Beratung Rechtssuchender gegangen werden, z.B. in Form von Beratungsbussen, mit denen der Anwalt über die Dörfer fährt und vor Ort Beratung anbietet.

Anwälte müssen angemessen entlohnt werden

Thema ist auch das Einkommen der Rechtsanwälte. Die Präsidentin des DAV, Edith Kindermann, betonte, dass der Zugang zum Recht für alle nur dann sichergestellt sei, wenn das Einkommen der Anwaltschaft eine hinreichende Lebensgrundlage für diese Berufsgruppe darstellt. Dies könne nur erreicht werden durch eine Anpassung des RVG an die allgemeine Entwicklung der Tariflöhne → Keine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren. Anders sei es nicht möglich, besonders im ländlichen Raum einen Markt für Allgemeinanwälte, die die Bevölkerung in den verschiedensten Rechtsfragen berät und vertritt, aufrechtzuerhalten.

Vergleichsweise Streitbeilegung darf das Recht nicht aushebeln

Diskutiert wurden auch die Probleme der Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit im System des außergerichtlichen Rechtsschutzes.

  • Kritisiert wurde, dass vermehrte außergerichtliche Streitbeilegungen zum Verlust an Rechtschutz und an rechtlichen Entscheidungen führen könne.
  • Die vergleichsweise Beilegung eines Rechtsstreits sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, es dürfe aber nicht übersehen werden, dass es auch Fälle gebe, in denen eine Seite recht hat und die andere eben nicht. Dies dürfe nicht durch Vergleiche übertüncht werden.

Legal Tech wird nicht als Bedrohung gesehen

Im Bereich Legal Tech wurde auf dem Anwaltstag betont, dass diese Angebote grundsätzlich keine Bedrohung der Anwaltschaft darstellten. Erforderlich sei aber auch im Bereich Legal Tech die Beteiligung von Rechtsanwälten an der individuellen Beratung von Mandanten, insbesondere wenn ein Fall von der Norm abweiche und daher von einem Algorithmus nicht lösbar sei.

Die Überlassung von Rechtsberatung allein Algorithmen führt nach Auffassung der Anwaltschaft jedenfalls nicht zu einer qualitativ hochwertigen Rechtsberatung, auf die der Einzelne aber einen Anspruch habe.

Kritik an Ausweitung der Polizeibefugnisse

Kritisch gesehen wurde auf dem Anwaltstag die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse in den einzelnen Bundesländern durch neue Polizeigesetze und die bundesweite Überarbeitung des BKA-Gesetzes → Verfassungsbeschwerde gegen Verfassungstrojaner.

Behandlung von Migranten als Gradmesser europäischer Werte

Auch Migration und die Herausforderungen durch Flüchtlinge standen auf der Agenda. An den europäischen Außengrenzen arbeiten besonders in Griechenland zurzeit Rechtsanwälte ehrenamtlich und versuchen den dort lebenden Flüchtlingen u.a. zu ihrem Recht auf ein faires Asylverfahren zu verhelfen.

  • Die EU als rechtliche Wertegemeinschaft müsse auch daran gemessen werden, ob es gelingt, Menschenrechte und Grundrechte auch auf diesem schwierigen Gebiet zu verwirklichen.
  • Es dürfe hier kein menschenrechtliches Niemandsland geben.
  • Dies gelte auch für die so genannten Ankerzentren in der Bundesrepublik, in denen Asylsuchende während des gesamten Asylverfahrens bis zur Abschiebung oder Ausreise bleiben sollen.
  • Die Frage müsse erlaubt sein, ob die dortigen Bewohner Zugang zu Rechtsberatung und zu effektivem Rechtschutz haben und ob dort das Menschenrecht auf Schulbildung für Kinder gewahrt wird.
  • In diesem Zusammenhang wurden die ständigen Polizeieinsätze in den bayerischen Ankerzentren zum Teil sehr kritisch beleuchtet.

Anwaltstag mit Vielzahl von fachlichen Einzelthemen

Weitere Themen waren das Familienrecht und hier insbesondere die große Auslastung der Familiengerichte, Spezialgebiete des Gesellschafts- und des Handelsrechts, die immer noch nicht vollständig gelöste Problematik der Syndikusanwälte, die Herausforderungen des Datenschutzes sowie die Problematik von Compliance als so genannter „Soft law“, also als verbindliches Regelwerk ohne Rechtsverbindlichkeit.

Kanzlei künftig ohne Fachkräfte?

In diesem Zusammenhang wurde unter der Überschrift Kanzlei künftig ohne Fachkräfte auch das Problem diskutiert, dass die Zahl der in Anwaltskanzleien abgeschlossenen Ausbildungsverträge für Fachangestellte stetig nachlässt. Der Schwund sei dermaßen stark, dass in zehn Jahren die Aufgaben des Fachpersonals von den Anwälten selbst erledigt werden müssten, wenn dies so weitergehe. Die Anwälte fordern daher neue Konzepte sowie eine Kooperation der Kammern mit den Anwaltsvereinen, um die verstaubte Außendarstellung der Tätigkeit der Rechtsanwaltsfachangestellten zu verbessern und die gesetzlichen Regelungen sowie die Vergütung anzupassen und attraktiver zu gestalten.

Reformforderungen für das Strafverfahren

In Strafverfahren fordert die Anwaltschaft eine Änderung der Regelungen zur notwendigen Verteidigung.

  • Die Auswahl der Pflichtverteidiger dürfe nicht im Belieben der Gerichte stehen → (Pflichtverteidiger oder ein dem Richter verpflichteter Verteidiger?), sondern solle über ein rollierendes Listensystem mit transparenten Aufnahmekriterien erfolgen, die von der Anwaltschaft selbst definiert werden sollen.
  • Ansonsten begrüßte der Anwaltsverein die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Reform der notwendigen Verteidigung, kritisierte aber den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Effektivitätssteigerung des Strafverfahrens (→ Die StPO soll reformiert werden, um die Justiz zu entlasten), mit dem im wesentlichen Forderungen des Deutschen Richterbundes zur Straffung der Strafverfahren erfüllt würden.
  • Verteidigerrechte würden hingegen in unzulässiger Weise beschränkt, insbesondere durch eine Verschärfung der Regeln zu Beweis- und Befangenheitsanträgen.
  • Bis heute fehle es an der von Strafverteidigern seit langem geforderten partizipatorischen Ausgestaltung des Ermittlungsverfahrens.

Fazit:

Die Liste der Wünsche der Anwaltschaft an den Gesetzgeber ist lang. Wie in den vergangenen Jahren können Regierung und Parlament aber nicht über wesentliche Anregungen der Anwaltschaft einfach hinwegsehen, sondern werden diese zumindest teilweise bei der künftigen Gesetzgebung berücksichtigen.

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