Angehende Rechtsanwälte sollten nicht zu straffällig werden

Das AG Würzburg hat einen Rechtsassessor wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt, weil er den Diebstahl seines Smartphones bei der Polizei angezeigt, dieses in Wahrheit aber in einem Strip-Lokal verloren hat.  

Der angehende Rechtsanwalt hatte in Würzburg ein Strip-Lokal aufgesucht und in einer Partynacht dort sein 600 Euro teures Smartphone verloren oder auch einfach liegen lassen.

Diebstahl vorgetäuscht

Erst einige Wochen später suchte er die zuständige Polizeidienststelle auf, gab sich dort als Rechtsanwalt aus und erklärte, an einer Straßenbahnhaltestelle oder möglicherweise auch in der Straßenbahn gegen 5:00 Uhr morgens sei ihm sein Handy nach einer durchzechten Nacht entwendet worden.

Er sei von einer Gruppe von Discobesuchern umgeben gewesen und vermute, dass ihm sein Handy in dieser Situation abhanden gekommen sei.

Dem Polizeibeamten hat die Anzeige „gestunken“

Der die Anzeige aufnehmende Polizeibeamte kam dem Rechtsassessor leicht feindselig vor, was später damit erklärt wurde, dass der Beamte schlecht höre und deshalb mitunter dermaßen laut spreche, dass dies von manchen fälschlich als aggressive Grundhaltung ausgelegt werde.

Vor Gericht hat der Polizeibeamte insoweit allerdings bestätigt, dass ihm die ganze Anzeige schon deshalb „gestunken“ habe, weil der Jurist sich als Rechtsanwalt ausgegeben hatte, obwohl er noch keiner war.

Der Polizeibeamte ermittelte akribisch

Der Polizeibeamte ging den Angaben des Anzeigeerstatters im einzelnen nach. Er fand heraus, dass der Rechtsassessor bereits mehrfach mehr oder weniger unangenehm mit der Polizei in Berührung gekommen sei. Darüber hinaus ermittelten die Beamten über den Betreiber des Mobilfunknetzes des abhanden gekommenen Smartphones, dass eine Dame mit der Bezeichnung „Partyschnecke“ sich schon vor mehreren Wochen über das abhanden gekommene Smartphone bei dem Netzbetreiber eingeloggt hatte.

Partyschnecke wird zum Stolperstein

Nach eigenen Angaben arbeitete die Partyschnecke als Stripperin in dem von dem Rechtsassessor besuchten Nachtlokal. Sie erklärte, das Handy habe auf einer Sitzgelegenheit gelegen. Sie habe es lediglich solange an sich nehmen wollen, bis sich der rechtmäßige Besitzer wieder meldet.

Zur Anzeige gebrachte Tathergang war eindeutig vorgetäuscht

An mehreren Verhandlungstagen erschien die als Zeugin geladene Stripperin jedoch nicht vor Gericht. Das AG kam dann allerdings zu der Auffassung, dass man auf diese Zeugenaussage auch verzichten könne, schließlich habe der Angeklagte in jedem Fall eine Straftat zu einer Zeit und unter Umständen vorgetäuscht, die es in dieser Form jedenfalls nicht gegeben habe. Der Richter hielt dem Angeklagten auch vor, dass er sich als Rechtsanwalt ausgegeben habe, obwohl er diese Bezeichnung noch nicht tragen darf (Missbrauch von Berufsbezeichnungen nach § 132a StGB). Insoweit kann auf den Jurist noch ein weiteres Ermittlungsverfahren zu kommen.

Rechtsassessor nicht kompromissbereit

Im Laufe der vier Verhandlungstage hatte das Gericht dem Angeklagten angeboten, das Verfahren gegebenenfalls gegen freiwillige Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 2.000 Euro einzustellen. Er legte dem Angeklagten nahe, sich auf dieses Angebot einzulassen, nicht zuletzt im Hinblick darauf, dass dem Rechtsassessor die von ihm bereits vor Monaten beantragte Zulassung zur Anwaltschaft mit Blick auf das laufende Verfahren verweigert werde.

Der nicht mehr ganz so angehende Rechtsanwalt blieb aber stur, ging auf den gerichtlichen Vorschlag nicht ein und wurde nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Der Jurist hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, nach eigenen Angaben mit dem Ziel eines Freispruchs. Im Hinblick in auf die seit Monaten verweigerte Anwaltszulassung erscheint die Haltung des Juristen als äußerst unnachgiebig. Aber auch eine sturer und nicht sehr der Wahrheit zugeneigte Rechtsassessoren zum breiten Spektrum der Farben des Rechts.

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