Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 ZPO ist das verbindliche Formular zu verwenden.[1] Das Formular ist relativ umfassend, weil es – auch als Hilfestellung – eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfassen soll.[2] Das Formular kann entweder in der papiergebundenen Fassung oder am PC ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Formulare müssen ausgedruckt, unterschrieben und danach in Papierform an das Gericht übersendet werden. Eine elektronische Übersendung ist zurzeit noch nicht möglich. Längerfristig wird jedoch der elektronische Rechtsverkehr angestrebt. Dem Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind die vollstreckbare Ausfertigung des Schuldtitels mit Zustellungsurkunde und Rechtskraftvermerk sowie bisherige Vollstreckungsunterlagen beizufügen. Mit Antragstellung entsteht für dieses Verfahren eine Festgebühr. Der Antrag und die Anlagen (Forderungsaufstellung) sollten mehrfach eingereicht werden.

 

Formular: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen

Ausschnitt

[2] Siehe zu den Motiven unter anderem Fechter, Rpfleger 2013, S. 9 ff. sowie Besken, Die Reform der Zwangsvollstreckung, 2013, S. 17 ff.

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