Begriff

Die Zwangsversteigerung ist eine Vollstreckung – hier – in das unbewegliche Vermögen. Mit dem erzielten Erlös soll der Gläubiger befriedigt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Geregelt ist die Immobilienvollstreckung in den §§ 864 ff. ZPO, 15 ff. ZVG.

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