Die Zwangsversteigerung ist eine Vollstreckung – hier – in das unbewegliche Vermögen. Mit dem erzielten Erlös soll der Gläubiger befriedigt werden.
Geregelt ist die Immobilienvollstreckung in den §§ 864 ff. ZPO, 15 ff. ZVG.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen