Leitsatz

Zulässiger Beweissicherungsantrag eines Wohnungskäufers wegen Strahlenbelastung durch eine Mobilfunkantenne

 

Normenkette

§§ 437, 434 BGB; § 485 Abs. 2 ZPO

 

Kommentar

  1. Für die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens mit Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der durch eine Mobilfunksendeanlage verursachten Strahlenbelastung besteht ein rechtliches Interesse, wenn der Antragsteller kaufvertragliche Ansprüche geltend macht, weil ihm bei Abschluss des Vertrags über den Kauf einer Eigentumswohnung in dem Gebäude, auf dem nunmehr eine solche Antenne montiert ist, der seinerzeit bereits erfolgte Abschluss eines Nutzungsvertrags mit dem Mobilfunkunternehmen nicht mitgeteilt worden war. Der gegenwärtige Stand der Rechtsprechung zu Unterlassungsansprüchen gegen den Betrieb solcher Anlagen rechtfertigt es nicht, ein Gutachten als ungeeignetes Beweismittel zu erachten, da eine ganz offensichtliche Aussichtslosigkeit des beabsichtigten Rechtsschutzbegehrens nicht festgestellt werden kann.
  2. Die Behauptung der Antragsgegnerseite, der Antragsteller sei nicht verhandlungs- und vergleichsbereit, schließt die Bejahung eines rechtlichen Interesses an einem selbstständigen Beweisverfahren nicht aus.
 

Link zur Entscheidung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.11.2004, 10 W 75/04OLG Stuttgart v. 29.11.2004, 10 W 75/04, NZM 14/2005, 559

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