Klageänderung, Aufrechnungserklärung und Widerklage sind nur zulässig, wenn
1. |
der Gegner einwilligt oder das Gericht dies für sachdienlich hält und |
2. |
diese auf Tatsachen gestützt werden können, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 zugrunde zu legen hat. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen