Der Beweisbeschluss enthält:
1. |
die Bezeichnung der streitigen Tatsachen, über die der Beweis zu erheben ist; |
2. |
die Bezeichnung der Beweismittel unter Benennung der zu vernehmenden Zeugen und Sachverständigen oder der zu vernehmenden Partei; |
3. |
die Bezeichnung der Partei, die sich auf das Beweismittel berufen hat. |
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