
Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten:
1a. |
[1]die für eine Übermittlung elektronischer Dokumente erforderlichen Angaben, sofern eine solche möglich ist; |
2. |
die Anträge, welche die Partei in der Gerichtssitzung zu stellen beabsichtigt; |
3. |
die Angabe der zur Begründung der Anträge dienenden tatsächlichen Verhältnisse; |
4. |
die Erklärung über die tatsächlichen Behauptungen des Gegners; |
6. |
die Unterschrift der Person, die den Schriftsatz verantwortet, bei Übermittlung durch einen Telefaxdienst (Telekopie) die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie. |
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