(1) Disziplinarmaßnahmen sind

 

1.

Verweis,

 

2.

Ausgangsbeschränkung,

 

3.

Geldbuße,

 

4.

Nichtgewährung einer höheren Soldgruppe,

 

5.

Rückstufung in eine niedrigere Soldgruppe.

 

(2) Ausgangsbeschränkung und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge