(1) Der Käufer kann eine Ware umtauschen, soweit das im Rahmen des Kundendienstes vom Verkäufer gestattet wird.
(2) Der Ausschluß einer Ware vom Umtausch berührt nicht das Recht des Käufers, wegen eines Mangels der Ware Garantieansprüche geltend zu machen.
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