Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Richters, der Mitglied der Spruchgruppe eines beim BGH anhängigen Rechtsstreit ist, der derzeit ausgesetzt und dem EuGH zur Auslegung einer Richtlinie vorgelegt ist, weil der Richter sich zu dem Fall und der Vorlageentscheidung des BGH auf einer Fachtagung öffentlich geäußert hat.

BGH, Beschl. v. 13.1.2016 – VII ZR 36/14

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