Der klagende Schüler macht die Verurteilung des beklagten Schulträgers wegen einer Verletzung bei einem Schulunfall geltend. Der zum Zeitpunkt des Schulunfalls 10 Jahre alte Kl. nahm am Sportunterricht teil. Beim Fangen-Spielen kam er zu Fall und verletzte sich an einer mit unverputzten Klinkersteinen besetzten Hallenwand. LG und OLG haben den Klageanspruch verneint.

Die Revision des Kl. hatte keinen Erfolg.

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