Der ASt. begehrt Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die AG, mit der er Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen eines behaupteten Versicherungsfalls vom 15.9.1997 geltend machen will.

Er hat behauptet, durch einen Motorradunfall an diesem Tage so schwer an seinem rechten Arm verletzt worden zu sein, dass er nicht mehr in der Lage sei, den von ihm erlernten Beruf als Metallbauer und Konstruktionsmechaniker auszuüben.

Nachdem die AG mit Schreiben vom 20.5.1998 die geltend gemachten Leistungen abgelehnt und im Juli 1998 lediglich eine Kulanzleistung für die Zeit vom 1.10.1997 bis zum 31.5.1998 erbracht hatte, wandte sich der ASt. erstmals wieder im August 2013 an diese. Die AG erklärte sich bereit, die Leistungsprüfung wieder aufzunehmen, wenn ausreichende Unterlagen vorgelegt würden. In der weiteren Korrespondenz wies die AG darauf hin, dass eine Berufsunfähigkeit des ASt. nicht dargetan sei und berief sich auf Verjährung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge