Dem Autoland Deutschland droht etwas seit der Ölkrise in den 1970er Jahren mit den damaligen Sonntagsfahrverboten nicht mehr Dagewesenes: Fahrverbote für Kraftfahrzeuge, wenn auch nur für solche mit Dieselmotor, sog. Selbstzünder. Hiervon wären Millionen Kraftfahrzeuge und ihre Eigentümer bzw. Halter betroffen. Allein die öffentliche Diskussion über solche Fahrverbote führt dazu, dass der Wiederverkaufswert von Dieselkraftfahrzeugen sinkt und sich zahllose Bürger, aber auch Firmen und Behörden Gedanken darüber machen, ob sie sich überhaupt noch neue Dieselkraftfahrzeuge anschaffen sollen. Politiker beeilen sich kundzutun, mit ihnen seien Fahrverbote "nicht zu machen". Die Gerichte, insbesondere die Verwaltungsgerichte, sind mit der Frage der rechtlichen Zulässigkeit von solchen Fahrverboten gut beschäftigt. Hierfür haben Umweltverbände gesorgt: Ein anerkannter Umweltverband hat einen Anspruch gegen die zuständige Behörde auf Aufnahme von Maßnahmen zur Einhaltung der zulässigen Immissionsgrenzwerte in einen Luftreinhalteplan. Er ist befugt, diesen Anspruch vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen.[1] Die genaue Rechtslage wird jedoch kontrovers diskutiert. Der folgende Beitrag versucht, den aktuellen Zwischenstand der rechtlichen Diskussion zusammenzufassen.

[1] VG München ZUR 2012, 699.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge