Am 2.7.2016 ist das 15. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes v. 28.6.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 1548). Mit dem Gesetz werden im Wesentlichen erforderliche Anpassungen des Luftverkehrsgesetzes an bestimmte EU-Verordnungen vorgenommen. U.a. wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das geltende deutsche Luftrecht nach Auffassung der EU-Kommission hinter den Anforderungen der UVP-Richtlinie (Richtlinie 2011/92/EU v. 13.12.2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl L 26 v. 28.1.2012, S. 1) und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG v. 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl L 206 v. 22.7.1992, S. 7) zurückbleibt und die Kommission daher im Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat.

Quelle: BR-Drucks 439/15

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