Die Kl. wurde am 29.9.2005 von Nachbarn herbeigerufen, nachdem ihr fast 4-jähriger Sohn beim Spielen auf die Straße gelaufen und dort von dem bei der Bekl. zu 2) haftpflichtversicherten Pkw des Bekl. zu 1) erfasst worden war. Sie fand ihren Sohn mit einer erheblich dislozierten Oberschenkelfrakturund einer Platzwunde am Hinterkopf vor. Sie führt an, als Reaktion hierauf habe sich bei ihr ein posttraumatisches Belastungssyndrom entwickelt, das sich in Magersucht, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen und Schmerzen im Bereich der Halswirbelsäule äußere und dazu geführt habe, dass sie den Haushalt nicht mehr führen könne.

Das LG hat die auf den Ersatz materiellen und immateriellen Schadens gerichtete Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens abgewiesen. Das BG hat nach Einholung eines weiteren Gutachtens der Klage teilweise stattgegeben. Mit der vom OLG zugelassenen Revision verfolgt die Kl. – mit Abstrichen zur Höhe des geltend gemachten Haushaltsführungsschadens – ihren Klageantrag weiter. Die Bekl. verfolgen mit ihrer Anschlussrevision die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.

Revision und Anschlussrevision führten zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung an das BG.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge