Die Fahrerschutzversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil einer sachgerechten Kfz-Versicherung. Gegen einen geringfügigen Prämienbeitrag können die erheblichen Risiken eines Kfz-Führers abgesichert werden. Die Versicherungsgesellschaften sind durch Schulung ihres Vertriebs gehalten, auf einen Einschluss der Fahrerschutzversicherung in den Haftpflichtversicherungsvertrag Sorge zu tragen, weil sie ansonsten aus der Quasideckung zur Zahlung ohne Prämienerhalt verpflichtet sind, zumal eine an § 61 VVG orientierte Beratung und entsprechende Dokumentation ersichtlich nicht erfolgt. Der nicht informierte Rechtsanwalt läuft Gefahr, aus einer Schlechtleistung aus dem Anwaltsvertrag in Anspruch genommen zu werden, wenn er die Fahrerschutzversicherung bei der Schadenregulierung unbeachtet lässt.

Autor: Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker , Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bergneustadt, und stud.-jur. Simon Rohr

zfs 7/2018, S. 364 - 368

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge