Die Fahrerschutzversicherung, die nach 2002 in Deutschland eingeführt wurde,[1] ist nach wie vor unbekannt, was die tägliche Praxis des Verfassers belegt. Anlässlich von Fachvorträgen vor Fachanwälten im Verkehrsrecht stellt der Verfasser immer wieder fest, dass maximal 20 % der Fachanwälte im Verkehrsrecht die Fahrerschutzversicherung kennen. Dies korrespondiert mit der Befragung von unfallgeschädigten Mandanten, die auf die Frage nach der Fahrerschutzversicherung mit Kopfschütteln reagieren. Lässt man sich dann vom Unfallgeschädigten den Versicherungsschein vorlegen, zeigt sich zeitweise ein Einschluss der Fahrerschutzversicherung, ohne dass dem Versicherungsnehmer dies bewusst ist.

Schaut man sich schließlich die Einträge bei juris an, so findet man 17 Einträge[2] zur Fahrerschutzversicherung. Davon zwei einschlägige Gerichtsentscheidungen und ansonsten Aufsätze, die vor allem durch Versicherungsaktuare erstellt wurden.

Von daher drängt sich die Frage auf, woran es liegt, dass die Fahrerschutzversicherung unbekannt ist. Möglicherweise beruht dies darauf, dass die Kfz-Haftpflichtversicherungen das Thema Fahrerschutzversicherung unter dem Oberbegriff der Unfallversicherungen behandeln. Möglicherweise beruht die Unkenntnis auch darauf, dass das Versicherungsprodukt "Fahrerschutzversicherung" nicht aktiv vermarktet wird, weil der Versicherungsagent aufgrund seines Provisionsinteresses lieber allgemeine Unfallversicherungen "an den Mann bringt", weil er unabhängig von der Laufzeit eines Kfz-Versicherungsvertrags eine jährliche Prämie erhält.[3] Während eine allgemeine Unfallversicherung mithin für den Versicherer und den Agenten wirtschaftlich viel interessanter ist, als die Fahrerschutzversicherung ist diese bislang über ihr Nischendasein nicht hinausgekommen. Während den Versicherungsmaklern das Risikopotential einer Haftung offensichtlich bereits bewusst geworden ist,[4] scheint dies beim klassischen Versicherer mit Außendienst noch nicht der Fall zu sein. Im Folgenden wird sich zeigen, dass dies für den Kfz-Versicherer mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden ist.

[1] Vgl. Rolf-Helmut Becker, Die Fahrerschutzversicherung in der anwaltlichen Unfallschadenregulierung, zfs 2015, 10 ff.
[2] Stand: 26.6.2018.
[3] Der Versicherungsagent erhält in der allgemeinen Unfallversicherung üblicherweise rund 20 % der jeweiligen Jahresprämie als Provision.
[4] Hier wird die Fahrerschutzversicherung regelmäßig eingeschlossen.

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