Das LG hat die Angeklagten des schweren Raubes in Tateinheit mit Amtsanmaßung und Kennzeichenmissbrauch schuldig gesprochen und zu verschiedenen Freiheitsstrafen verurteilt. Nach den Feststellungen des LG überfielen die drei Angeklagten und drei gesondert Verfolgte Personen am 18.12.2011 den Nebenkläger, der einen Lkw auf einer Transportfahrt führte. Die Angeklagten folgten, dem gemeinsamen Tatplan entsprechend, mit einem Pkw dem vom Nebenkläger geführten, am Flughafen Frankfurt am Main beladenen Lkw auf die Bundesautobahn A 3. Die Täter fuhren kurz vor einem Rastplatz auf der mittleren Fahrspur der Autobahn neben den Lkw. Ein Angeklagter betätigte die Hupe, ein weiterer Angeklagter gab vom Beifahrersitz aus dem Nebenkläger durch das geöffnete Fenster per Handzeichen zu verstehen, er solle rechts herausfahren. Der Nebenkläger nahm – wie von den Tätern beabsichtigt – an, dass es sich um eine Polizeistreife in Zivil handele und eine Fahrzeugkontrolle durchgeführt werden solle. Er lenkte daher den Lkw auf den Rastplatz, hielt an und stellte den Motor ab. Einer der Angeklagten ging auf die Fahrertür des Lkw zu und rief: "Polizeikontrolle! Papiere bitte!" Während der Nebenkläger nach den Fahrzeugpapieren und Frachtunterlagen griff, streifte sich einer der Angeklagten eine Unterziehhaube über das Gesicht, öffnete die Fahrertür des Lkw und bedrohte den Nebenkläger mit einer nicht geladenen Pistole. Er zwang ihn, sich auf das Bett in der Kabine hinter dem Fahrersitz zu legen, wo er ihn fesselte und ihm eine Jacke über den Kopf legte. Dann fuhr er mit dem Lkw zu einem für das Umladen der Beute vorgesehenen Platz. Dort warteten weitere Angeklagte mit einem weiteren Fahrzeug, auf das die Täter Waren im Wert von rund 450.000 EUR umluden.

Der BGH hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin das Urteil des Landgerichts aufgehoben und auf die Revision der Angeklagten hin bezüglich eines Angeklagten das Strafmaß abgeändert, die Revision der Angeklagten im Übrigen verworfen.

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