StVZO § 52 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 § 70 Abs. 1 Nr. 1; StVO § 38 Abs. 1 und 2; RettDG LSA § 1 und § 4

Leitsatz

Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes i.S.v. § 52 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 StVZO sind die Kraftfahrzeuge, die von den nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Trägern des öffentlichen Rettungsdienstes oder den von den Aufgabenträgern konzessionierten privaten Leistungserbringern im Rahmen des öffentlichen Rettungsdienstes zur Notfallrettung oder zum Krankentransport eingesetzt werden (institutioneller Begriff des Rettungsdienstes).

BVerwG, Urt. v. 12.3.2015 – 3 C 28/13

Anmerkung

Hinweis: Die Entscheidung ist im Volltext veröffentlicht in Der Verkehrsanwalt 2015, 150, Beilage zur zfs 6/2015. Eine Rspr.-Übersicht zu Sonder- und Wegerechten mit Zulassungsrecht gibt Beck, DAR 2012, 234.

zfs 7/2015, S. 419

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