Am 24.5.2018 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 3.5.2018 in Kraft getreten (BGBl I. S. 566). Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1106 vom 7.7.2016 der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rats über den Führerschein (sog. Dritte EU-Führerscheinrichtlinie), die bereits bis zum 1.1.2018 in nationales Recht umzusetzen war. Die neue Richtlinie trägt neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung, die sich aus medizinischer Sicht bei Herz-Kreislauf- und Diabetes-Erkrankungen beim Führen von Kraftfahrzeugen für die Sicherheit im Straßenverkehr ergeben.

Quelle: BR-Drucks 90/18

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