Dass ein Versicherer eine nach ZÜRS extrem gefährdete Zone nicht versichern möchte, dürfte wirtschaftlich und auch im Interesse der Versichertengemeinschaft auf der Hand liegen. Aber wie sieht es für die 99 % der anderen Fälle aus, die nicht der Gefährdungsklasse 4 unterliegen? Es soll an dieser Stelle ein praxisnaher Überblick über die Regulierungsfragen in der Elementarschadenversicherung zu den Risiken Überschwemmung und Rückstau gegeben werden.

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