Ein in Deutschland verkaufter Pkw war in die Fahndungsliste aufgrund einer SIS-Ausschreibung einer französischen Behörde eingetragen worden. Im französischen Strafverfahren konnte bisher nicht abschließend geklärt werden, ob der Pkw dem (früheren) französischen Eigentümer abhandengekommen oder Objekt eines Versicherungsbetrugs gewesen ist. Der Pkw wurde von der Polizei in D aufgrund der Eintragung im SIS zunächst sichergestellt, sodann jedoch freigegeben. Dem Kl. gelang es, das Fahrzeug in Deutschland zum Straßenverkehr zuzulassen.

Danach wurde das Fahrzeug für die Dauer von mehreren Monaten aufgrund der fortbestehenden Eintragung im SIS sichergestellt.

Der BGH billigte den daraufhin von dem klagenden Käufer erklärten Rücktritt vom Kaufvertrag.

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