VwGO § 44a; FeV § 11 Abs. 2

 

Leitsatz

1. Auch unter Berücksichtigung abweichender Stimmen in der jüngeren juristischen Fachliteratur bleibt es dabei, dass die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde als vorbereitende Verfahrenshandlung nicht selbstständig gerichtlich anfechtbar ist (st. Rspr.).

2. Der Verweis auf nachträglichen (Eil-)Rechtsschutz gegen die abschließende Sachentscheidung genügt dem Gebot eines effektiven Rechtsschutzes für den Betroffenen.

VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urt. v. 20.1.2016 – 1 K 936/15.NW

zfs 5/2016, S. 300

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge