Der Bekl. stellte am Abend des 24.5.2012 einen gebrauchten VW Passat zur Internet-Auktion bei ebay mit einem Startpreis von 1 EUR ein. Der Kl. nahm wenige Minuten später das Angebot an, wobei er ein Maximalgebot von 555,55 EUR festlegte. Nach sieben Stunden brach der Bekl. die Auktion ab. Zu dieser Zeit war der Kl. der einzige Bieter. Der Bekl. teilte dem Kl. mit, einen Käufer außerhalb der Auktion gefunden zu haben. Der Kl. nimmt den Bekl. auf Schadensersatz i.H.v. 5.249 EUR mit der Begründung in Anspruch, dass das Fahrzeug 5.250 EUR wert gewesen sei. Die Klage hatte vor dem LG dem Grunde nach Erfolg. Das OLG hat die Berufung des Bekl. zurückgewiesen. Die Revision hatte keinen Erfolg.

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