Das AG verurteilte den Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 65 Tagessätzen zu je 40 EUR.

Die hiergegen vom Angeklagten und von der Staatsanwaltschaft eingelegten Berufungen verwarf das LG.

Auf die Revision des Angeklagten hebt das OLG das Urt. des LG mit den getroffenen Feststellungen auf und verweist die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurück.

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