Eine davon losgelöste Frage ist, welche Toleranzen zum Messwert berücksichtigt werden sollten, bevor eine Übertretung zu Sanktionen führt. Die übliche Messtoleranz von 3 % auf den gemessenen Wert könnte als zu gering angesehen werden, weil dies bei derart niedrigen Geschwindigkeiten kaum wahrnehmbar wäre.[24] Rundet man den sich daraus ergebenen Wert auf 1 km/h auf und legt man die sich aus dem Opportunitätsprinzip des Ordnungswidrigkeitenrechts folgende übliche zusätzliche Toleranz von zumeist 6 km/h zu Grunde, würde erst ab einem Wert von 13 km/h ein Verwarnungsgeldangebot oder die Verhängung einer Geldbuße möglich werden.[25]
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