Das AG verhängte gegen den Betr. wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h eine Geldbuße von 160 EUR sowie ein einmonatiges Fahrverbot mit Schonfrist. Das OLG Bamberg hat auf die Rechtsbeschwerde des Betr. das Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

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