Abgaskrise – Konsequenzen für Verbraucherschutz und Hersteller

1. Der Arbeitskreis empfiehlt, durch eine Musterfeststellungsklage den Rechtsschutz der Verbraucher zu verbessern. Sie kann sowohl Tatsachen als auch Rechtsfragen umfassen. Dem einzelnen Geschädigten ist eine weitgehend kostenlose und verjährungshemmende Anmeldung zu einer Musterfeststellungsklage zu ermöglichen.

2. Der Arbeitskreis sieht vor dem Hintergrund der Abgaskrise für das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf.

3. Im europäischen und nationalen Typgenehmigungs- und Kfz-Zulassungsrecht ist darauf hinzuwirken, dass Regelungen auch als Schutzgesetze im deliktsrechtlichen Sinn ausgestaltet werden, um Geschädigten direkte Ansprüche gegen Hersteller zu ermöglichen.

4. Behördlicher Verbraucherschutz sollte die individuellen Klagemöglichkeiten und Verbandsklagerechte ergänzen.

5. Der Arbeitskreis empfiehlt, die Zuständigkeiten des Kraftfahrtbundesamtes hinsichtlich des Verbraucherschutzes auszubauen, etwa in Form eines Verbraucherbeirats. Auch die Anordnungskompetenzen des Kraftfahrtbundesamtes sollten erweitert werden.

6. Nach Auffassung des Arbeitskreises sollten die Rechtsfolgen einer Rückrufaktion gesetzlich geregelt werden.

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