FeV § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. c; WaffG § 4 § 6 § 10 § 45; VwGO § 44a
Leitsatz
Ein im Rahmen eines fahrerlaubnisrechtlichen Verfahrens gegen den Waffenbesitzer eingeholtes medizinisch-psychologisches Gutachten kann geeignet sein, den aufgrund erheblichen Alkoholkonsums bestehenden Verdacht der Alkoholabhängigkeit auch im waffenrechtlichen Verfahren auszuräumen.
HessVGH, Beschl. v. 22.11.2016 – 4 B 2306/16
zfs 3/2017, S. 179
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