Widerruft der VN eines Rechtsschutzversicherungsvertrags einen vor dessen Abschluss vereinbarten Darlehensvertrag wegen einer angeblich unzureichenden Widerrufsbelehrung, so besteht für den sich anschließenden Rechtsstreit mit dem Darlehensgeber keine Rechtsschutzdeckung.

(Leitsatz der Schriftleitung)

LG Köln, Urt. v. 24.9.2015 – 24 O 153/15

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