Das AG hatte den Angeklagten wegen fahrlässigen Fahrens unter Einwirkung berauschender Mittel zu einer Geldbuße verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Auf die dagegen eingelegte Berufung der Staatsanwaltschaft hat das LG den Angeklagten unter Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hat das OLG Celle das Urteil des LG teilweise aufgehoben und in diesem Umfang die Sache zurückverwiesen.

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