Sehen die Versicherungsbedingungen der Krankentagegeldversicherung eines Selbstständigen vor, dass bei einer Erhöhung des "Nettoeinkommens" ein Anspruch auf Erhöhung des Tagessatzes besteht (und stellen die Bedingungen für das "Nettoeinkommen" auf den Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate ab), dann reicht für eine solche Erhöhung des "Nettoeinkommens" nicht schon eine bloße Steigerung von Betriebskosten und/oder Abschreibungen.

OLG Hamm, Urt. v. 13.4.2016 – 20 U 170/15

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