Antwortet ein von seiner Schweigepflicht entbundener Arzt auf Auskunftsersuchen des VR nach vorvertraglichen gesundheitlichen Leiden des VN nicht, sind Ansprüche auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht fällig.

(Leitsatz der Schriftleitung)

OLG Köln, Beschl. v. 13.1.2014 – 20 W 91/13

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