1. Bei Geldbußen von mehr als 250 EUR sind wegen Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze i.d.R. nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen erforderlich.

2. Einschränkungen dieses Grundsatzes sind aber bei Geldbußen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten anzuerkennen, die den Regelsätzen der Bußgeldkatalogverordnung entsprechen.

3. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei Festsetzung einer Regelgeldbuße von mehr als 250 EUR sind aber nur dann entbehrlich, wenn keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Betr. vorhanden sind und dieser auch keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen macht.

(Leitsätze der Schriftleitung)

OLG Oldenburg, Beschl. v. 29.10.2014 – 2 Ss (OWi) 278/14

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge