Nachdem im ersten Teil des Beitrags[1] die Geschäftsführung ohne Auftrag im Fokus gestanden hat und daneben Rettungsfälle, die zur Schädigung unbeteiligter Dritter führen, ins Visier genommen wurden, stehen Fehlalarme durch Rauchwarnmelder im Mittelpunkt des zweiten Teils, der mit der Darstellung wichtiger verwaltungsrechtlicher Problemkreise im Zusammenhang mit der Kostentragung nach Feuerwehreinsätzen schließt.
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